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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Am 13.12.2023 hat es schon jemand treffen beschrieben. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen einer Stornorechnung (oder Rechnungskorrektur) und einer Gutschrift als Leistungsempfänger im Sinne einer umgekehrten Rechnung. Diese Gutschriften sind in lexoffice nicht möglich. Da nützt auch die Umstellung oder das hinschreiben "Gutschrift" nichts. Das Gutschriftverfahren müsste dringend aufgenommen werden, da es doch sehr viele Unternehmer als Abrechnungsform nutzen. Dabei ist dringend zu berücksichtigen, dass es auch Gutschriften an Kleinunternehmer gibt (hier darf keine Steuer ausgewiesen werden auch wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist) und Privatpersonen. Ebenfalls wichtig Gutschriften im Reverse Charge Verfahren.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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  8. 1,383 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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