anonym
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Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir halten dieses Feature für interessant. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung, er steht aber weiterhin für Sie offen zur Abstimmung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir den Status entsprechend aktualisieren.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
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Mir erschließt sich nicht, warum vor der Änderung der Aufwands/Ertragskontierung eines Beleges die Zahlungszuordnung gelöst werden muss. Das macht die Korrektur durch den StB sehr aufwändig und führt dazu, dass wir die Belege lieber selbst erfassen statt dies den Mandanten machen zu lassen. Die Zahlung hat doch nur etwas mit dem Ausgleich des offenen Postens zu tun. Das kann doch im Hintergrund bei Umkontierung alles angepasst werden. Sperrung der Änderung Kunden/Lieferanten wäre verständlich nicht jedoch des Aufwands/Ertragskontos. Bei Änderung des Betrages wird es eben ein Teilabgleich..