anonym
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56 gefundene Ergebnisse
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1,775 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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800 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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15 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
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400 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteEin Verrechnungskonto für den Verkauf und die Einlösung von Wertgutscheinen ist für die sinnvolle Nutzung von Lexoffice für viele zwingend nötig.
Leider lese ich hier in der Antwort von Johanna@lexoffice, das sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Bleibt Lexoffice bei diesem Statement? -
833 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee nun umgesetzt wurde.
Bei wiederkehrenden, identischen Umsätzen lernt lexoffice nicht nur aus der Masse aller Zuordnungen im System, sondern merkt sich auch Ihre benutzerspezifischen Buchungsvorgänge. Dies ermöglicht es der Software, wiederkehrende Buchungen zu erkennen und automatisch Vorschläge für die passende Buchungskategorie zu machen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/8650659-personalisierte-zuordnungsvorschlage
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
anonym unterstützt diese Idee · -
17 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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253 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
momentan ist diese Idee leider nicht auf unserer Roadmap vorgesehen. Sobald sich daran etwas ändert, aktualisieren wir den Status der Idee.
Viele Grüße
Finance-Team@lexofficeanonym unterstützt diese Idee · -
44 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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51 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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137 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteUns geht es genauso. Ein CSV Import der POS würde uns sehr helfen, die Entscheidung für Lexoffice zu fällen.
Jeden Betrag händisch einzupflegen ist nicht praktikabel.anonym unterstützt diese Idee · -
439 Stimmen
Diese Funktion ist eher für Webshops relevant.
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteWir verkaufen in unserem Ladengeschäft und Onlineshops Wertgutscheine. Für diese fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an. Der Betrag müsste zwar in die Barkasse oder das Bankkonto eingehen, aber auf ein Interimskonto gebucht werden.
Wenn der Gutschein eingelöst wird, entfällt entsprechend die Mehrwertsteuer. Der Kunde kann den Gutschein komplett einlösen und zur Teilzahlung nutzen oder nur teilweise einlösen.Der Lexoffice Support hat uns eine höchst komplizierte Lösung angeboten:
Das Problem bei diesen Gutschein Fällen ist, dass es kein Gutschein Konto gibt auf dem dieser Umsatz geparkt werden kann.Daher empfiehlt es sich über durchlaufende Posten zu gehen und dieses Konto als Gutschein Konto zu nutzen.
Das bedeutet konkret:Schritt 1: Kunde kauft einen Gutschein.
Erfassen Sie einen Einnahmenbeleg über die Belegerfassung. Als Kunden können Sie den Kunden anlegen oder den Sammelkunden verwenden. Falls Sie den Gutschein eingescannt haben, können Sie diesen zusätzlich in den Beleg hochladen.Wählen bei Art der Einnahme "durchlaufende Posten" und vermerken Sie in der Beschreibung gegebenenfalls dass es sich um einen Gutscheinkauf handelt.
Kauft der Kunde den Gutschein in bar, so wählen Sie die Zahlart "Kasse". Der Einnahmenbeleg ist nun in der Kasse als durchlaufender Posten verbucht. Weder die Umsatzsteuer wird ausgewiesen, noch ist die Einnahme erfolgswirksam.
Schritt 2: Kunde löst den Gutschein ein
Erstellen Sie eine Rechnung für Ihren Kunden. Der Gutschein darf hier nicht in Abzug gebracht werden, da die Berechnungsgrundlage der USt. der Rechnungsbetrag ist. Würden Sie den Gutschein hier in Abzug bringen, so mindern Sie damit die Berechnungsgrundlage und somit auch die ausgewiesene USt. Daher sollte der Rechnungsbetrag nicht durch den Gutschein gemindert werden.Tragen Sie in der Schlussbemerkung ein, dass es in diesem Fall eine Einlösung des Gutscheins in Höhe des Gutscheinbetrages gab. Stellen Sie die Rechnung anschließend fertig.
Die Rechnung ist nun offen und unbezahlt. Deckt der Gutschein den gesamten Rechnungsbetrag ab, so erfassen Sie eine manuelle Zahlung über "Zahlung erfassen" und Privat. Deckt der Gutschein nur einen Teil der Rechnungssumme ab, so erfassen Sie zwei Zahlungen. Den Gutscheinbetrag wieder als manuelle Zahlung über Privat, den zweiten Teil der Zahlung entweder per Kasse bei Barzahlung oder Sie warten auf den Bankvorgang bei Überweisung und ordnen diesen dann später der offenen Rechnung zu.
Schritt 3: Abschluss Privatkonto, Verrechnung mit durchlaufenden Posten
Dazu zwei Optionen:3.1. Sie erfassen nun einen Beleg als Einnahmenminderung über den Gutscheinbetrag, ebenfalls auf den selben Kunden, durchlaufender Posten, Zahlart "Privat". Das Privatkonto und der durchlaufende Posten werden demnach glatt gezogen.
3.2 Sie lassen das Privatkonto und die durchlaufenden Posten im Zuge der Jahresabschluss von Ihrem StB. berichtigen.
Wir machen den Jahresabschluss bislang selbst und hatten eigentlich vor uns diese Arbeit mit Lexoffice zu vereinfachen.
Wann wird Lexoffice die Funktion Gutscheine richtig zu verbuchen hinzufügen?
anonym unterstützt diese Idee · -
252 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteDiese Funktion ist tatsächlich wichtig. Wir testen momentan Lexoffic. Wir sind momentan noch in der Testphase für Lexoffice und sind nun über das Problem gestolpert, dass wir bei Nullrechnungen eine Fehlermeldung erhalten, weil sie sich nicht verbuchen lassen.
anonym unterstützt diese Idee ·
Tatsächlich bekommt man momentan den Eindruck, dass es sich um zwei völlig getrennte Softwares handelt. Dabei ist für viele, wie für mich die Entscheidung für Lexoffice gefallen, weil ich auch Lohn und Gehalt damit erledigen kann.
So, wie es jetzt geregelt ist, ist es jeden Monat umständlicher als andere Abrechnungen, die automatisch in Lexoffice eingelesen werden...