Verrechnungskonto um Belege miteinander verrechnen zu können
Hallo Zusammen,
es wäre schön wenn Rechnungen nicht nur per Privat, Kasse und Überweisung zu begleichen sind. Sobald es Privat ist wir es als Privatentnahme und Privateinlage definiert was dann zu Falschen Steuerauswertungen per Elster führt.
Denn Gutschriften und Rechnungen können auch verrechnet werden dazu wird aber ein Verrechnungskonto benötigt also 1360 Verrechnungskonto.
VG Denis
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Interne Verrechnungskonten bitte!!!
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Markus kommentierte
Ich wünsche mir die Implementierung eines Verrechnungskontos um beispielsweise Eingangs- mit Ausgangsrechnungen verrechnen zu können. Normalerweise ist das das Konto 1360.
Die Auskunft Ihrer Hotline, solche Ausbuchungen am Jahresende vom Steuerberater machen zu lassen ist nicht zielführend, weil dann buchhalterische Leichen im Programm und in der Übersicht verbleiben.
Ich würde mich freuen, wenn Sie dies nicht generell ablehnen, sondern nochmals darüber nachdenken würden.Momentan bleibt nur die Möglichkeit die Kasse als Verrechnungskonto zu missbrauchen, um einen aktuellen Buchhaltungsstand zu haben, aber korrekt ist das eben nicht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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anonym kommentierte
Ein Verrechnungskonto für den Verkauf und die Einlösung von Wertgutscheinen ist für die sinnvolle Nutzung von Lexoffice für viele zwingend nötig.
Leider lese ich hier in der Antwort von Johanna@lexoffice, das sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Bleibt Lexoffice bei diesem Statement? -
anonym kommentierte
zu: Beleg mit negativen und positiven Beträgen erfassen.
Ja, dieses Problem haben wir auch, da Einnahmen mit Einnahmeminderungen als minus nicht zusammen verbucht werden können.
Wenn ein Kunde einen Teil mit Geschenk-Gutschein bezahlt
muss man bei der Tagesumsatzbuchung einen zweiten Beleg kreieren.
Einmal Einahme mit Umsatz usw. und zum Zweiten Einnahmeminderung für den eingelösten Gutschein.
Bei der Bankbuchung muss dann der Einnahme- und der Einnahmeminderung-Beleg ausgeziffert werden.
Sehr umständlich und zeitraubend! -
Heidi kommentierte
ich bin gerade noch bei Debitoor und möchte wechseln. Die lösen dieses Problem mit einem zusätzlichen Bankkonto "Verrechnung", das immer auf Null stehen muss. Geht gut. Man muss dort allerdings keine "echte" Bankverbindung angeben.
Ich finde auch, dass dieses Thema eine Lösung finden muss, es kommt immer wieder vor.
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anonym kommentierte
Wenn ich nach einer Eingangsrechnung eine Gutschrift erhalte, da der Artikel zurückgeschickt wurde und ich dies auch in Lexoffice alles eingegeben habe, bleiben diese 2 Belege trotzdem in dem offenen Posten erhalten. Man müsste sie so zuordnen können, dass sich die beiden Belege erkennen und aufheben.
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anonym kommentierte
Einen OPOS- Ausgleich über ein Verrechnungskonto wünsche ich mir. Beispiel: Eine Rechnung und eine Gutschrift heben sich gegeneinander auf. Geld fließt keines. Im OPOS werden die Gutschrift und die Rechnung als offen angezeigt wenngleich rechnerisch die 0 angezeigt wird.
Lösungsidee: Bei Buchungsübersicht über den grünen Button Buchung könnte man das Verrechnungskonto aufnehmen.
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anonym kommentierte
PROBLEM. Rechnungen sollen ohne Zahlungsfluss miteinander verrechnet werden: Kundin erhält von uns Rechnung über 150 €, stellt selbst eine an uns über 150 € als Lieferantin.
Antwort LexOffice:
Eingangsrechnungen lassen sich nicht direkt mit Ausgangsrechnungen verrechnen. Sie könnten die Belege als Privat bezahlt erfassen, somit fließen Sie nicht in Ihre Betrieblichen Ausgaben rein.Danke für den Tipp. Nicht ganz unproblematisch bei einer GmbH über Privateinnahmen zu buchen ... habe ich jetzt aber gemacht.
Zudem importieren wir auch Rechnungen, die unsere Website schreibt. Hier kommt es immer wieder zu Rechnungen, die storniert werden. Dadurch kommt es zu Soll + Haben Buchungen in 8300, soweit ok, wenn auch "aufgebläht". Der OP bleibt aber offen, sie erscheinen weiter unter überfällige Belege. Dies habe ich jetzt ebenfalls abgestellt, indem ich die Rechnungen "privat bezahlt" gestellt habe. Noch mehr - sich ausgleichende - Buchungen auf 1900.
Ich hoffe, unsere Steuerberaterin kommt damit klar.Meine "Idee" - eigentlich eine Forderung:
Es wäre doch gut, wenn es ein "Verrechnungskonto" gäbe. Also im Klappmenü Zahlung: Bank, Kasse, Privat zusätzlich: Verrechnung mit entsprechender Buchung. Ähnlich des Kontos 1360 (Geldtransit). -
Rolf Schaufelberger kommentierte
Hallo,
ich habe einen Kontakt, welcher sowohl Lieferant, als auch Kunde ist. I.d.R. verrechnet der Kontakt die Rechnungen und überweist nur den Differenzbetrag. ich kann nun der Buchung nur meine Ausgangsrechnungen zuordnen, die Eingangsrechnung muss ich manuell irgendwie als bezahlt kennzeichnen. Das ist ziemlich umständlich und unübersichtlich. Es wäre schön, wenn es die Möglichkeit zur Verrechnung geben würde.
Grüße -
michel kommentierte
Bei mir ist die Situation, dass ich für den Betrieb meines Reseller-Online-Shops ein Guthabenkonto aufladen muss. Der Guthabenbetrag wird vom Firmenkonto abgebucht und ich ordne jeweils mehrere Rechnungen dem vom Konto abgebuchten Betrag zu. Es gibt auch schon mal Gutschriften zu diesen Rechnungen, die meinem Guthabenkonto wieder zugerechnet werden. Diese Ausgabenminderungsbelege kann ich leider nicht über die Umsatzzuordnung verbuchen, so dass mein tatsächlicher Guthabenbetrag nicht mit den angezeigten Umsätzen in lexoffice übereinstimmt.
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anonym kommentierte
aktuell generieren wir unsere Rechnungen in einem separaten ERP System, da Lexoffice leider nicht die Funktionen anbietet, die wir benötigen.
Man kann leider aber Eingangsbelege nur mit Umsätze und nicht mit Konten verknüpfen, sodass wir bei Stornierungen oder Gutschriften keine Verknüpfung machen können. Um die Belege nicht mehr in der Fälligkeit angezeigt zu bekommen, geben wir nun immer "Privat bezahlt" an, was bei einer GmbH natürlich Quatsch ist. Wir haben aber keine andere Möglichkeit, anders zu verfahren.
auch bei einigen Lieferantenbelegen, wäre es um ein Vielfaches einfacher, wenn wir Belegen einem Konto zu ordnen könnten und es die Funktion "andere Zahlung" o.ä. gäbe
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anonym kommentierte
Wenn es eine Eingangsrechnung gibt muss diese umgehend erfasst werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechnung im Nachgang korrigiert wird. Der Beleg ist dann jedoch schon festgeschrieben und die Vorsteuer wurde gezogen.
Wenn es nun einen Beleg mit der Gutschift gibt kann ich die Belege nicht gegenseitig aufgeben.Die Funktion "Belege zusammenführen" oder "Belege gegeneinanderrechnen" muss zur Verfügung gestellt werden
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bordt kommentierte
Ich kann die Funktion leider auch nirgends finden - es wäre aber toll wenn es das gäbe:
Also wenn es möglich wäre die Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferanten gegen eine Forderung gegenüber dem selben Lieferanten auszugleichen.
Also Bsp. A schuldet 1000 € und hat gleichzeitig eine Rechnung in Höhe von 100 € gestellt. Da A nicht sehr gut zahlt, würde ich gerne seine Forderung mit meiner Forderung in Höhe von 1000 € verrechnen. Er würde mir dann nur noch 900 € schulden. -
anonym kommentierte
M.E. wichtige, hilfreiche Funktion für Zahlungsausgleich im Ausgaben aber auch für den Einnahme-Bereich
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anonym kommentierte
...und wie funktioniert das genau. Ich haben in der Dokumentation leider dazu keinen Hinweis gefunden.
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Marco kommentierte
Hallo,
das funktioniert im größten Paket.
LG -
anonym kommentierte
Eingangs- und Ausgangsrechnungen miteinander aufrechnen
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henning kommentierte
Zur Zeit ist die betragsgleiche Verrechnung einer Ausgabe mit einer Ausgabenminderung (= Retoure) nicht möglich. Die Verrechnung von zwei Belegen ist nur dann möglich, wenn eine Zahlung fließt. Das ist unglücklich, z.B. wenn eine Retoure stattfindet und vom Lieferranten der Ursprungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Die beiden Belege Ausgabe und Ausgabenminderung lassen sich nicht gegeneinander verrechnen.
Dies erst iim Jahresabschluss zu tun halte ich für unnötig, zumal ich keinen Steuerberater beschäftige und die Jahresabschlussarbeiten selbst vornehme.
Eine Ausgabenminderung sollte auch ohne Zahlungsfluss gegen eine Ausgabe verrrechnet werden können. Es handelt sich im Grunde nur um einen umgedrehten Buchungssatz.