bordt
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390 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten bordt unterstützt diese Idee · -
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Ich kann die Funktion leider auch nirgends finden - es wäre aber toll wenn es das gäbe:
Also wenn es möglich wäre die Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferanten gegen eine Forderung gegenüber dem selben Lieferanten auszugleichen.
Also Bsp. A schuldet 1000 € und hat gleichzeitig eine Rechnung in Höhe von 100 € gestellt. Da A nicht sehr gut zahlt, würde ich gerne seine Forderung mit meiner Forderung in Höhe von 1000 € verrechnen. Er würde mir dann nur noch 900 € schulden.