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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    PROBLEM. Rechnungen sollen ohne Zahlungsfluss miteinander verrechnet werden: Kundin erhält von uns Rechnung über 150 €, stellt selbst eine an uns über 150 € als Lieferantin.

    Antwort LexOffice:
    Eingangsrechnungen lassen sich nicht direkt mit Ausgangsrechnungen verrechnen. Sie könnten die Belege als Privat bezahlt erfassen, somit fließen Sie nicht in Ihre Betrieblichen Ausgaben rein.

    Danke für den Tipp. Nicht ganz unproblematisch bei einer GmbH über Privateinnahmen zu buchen ... habe ich jetzt aber gemacht.
    Zudem importieren wir auch Rechnungen, die unsere Website schreibt. Hier kommt es immer wieder zu Rechnungen, die storniert werden. Dadurch kommt es zu Soll + Haben Buchungen in 8300, soweit ok, wenn auch "aufgebläht". Der OP bleibt aber offen, sie erscheinen weiter unter überfällige Belege. Dies habe ich jetzt ebenfalls abgestellt, indem ich die Rechnungen "privat bezahlt" gestellt habe. Noch mehr - sich ausgleichende - Buchungen auf 1900.
    Ich hoffe, unsere Steuerberaterin kommt damit klar.

    Meine "Idee" - eigentlich eine Forderung:
    Es wäre doch gut, wenn es ein "Verrechnungskonto" gäbe. Also im Klappmenü Zahlung: Bank, Kasse, Privat zusätzlich: Verrechnung mit entsprechender Buchung. Ähnlich des Kontos 1360 (Geldtransit).

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    vielen Dank für Ihr Feedback.

    lexoffice unterstützt Sie nun auch beim Speichern und erneuten Verwenden von Freitextpositionen.

    Viele Grüße

    Ihr lexoffice-Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  4. 4,807 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  5. 264 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,   

    wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!  

    Ab sofort ist es in lexoffice möglich weitere Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b/Drittland zu verwenden, damit Sie verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können.  Weitere Informationen zu den neuen Kategorien finden Sie in unseren Wissensartikeln:

    https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112538-wie-erfasse-ich-fremdleistungen-13b-drittland-als-ausgabe

    https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112537-wie-erfasse-ich-fremdleistungen-13b-in-der-eu-als-ausgabe

    Viele Grüße 

    Johanna@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Es müsste erstmal unbedingt die Wahlmöglichkeit zu unterschiedlichen Steuersätzen geben!
    Momentan gibt es nur 19%!
    Wir brauchen dringend 7%, da wir z.B. Buchrechte in Österreich etc. kaufen, die mit 7% zu versteuern wären und nicht mit 19%.

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    anonym kommentierte  · 

    Vor allem müsste es überhaupt erstmal einen Steuersatz 7% für §13b geben!
    Wir kaufen Rechte z.B. in Österreich, die mit 7% und nicht 19% zu versteuern wären.

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