Reverse Charge auf weitere Kategorien buchen
Moin,
folgendes Problem, wenn ich unsere Google ADS (und andere Rechnungen mit Reverse Charge) verbuchen möchte, habe ich nur das Konto Reverse Charge zur Verfügung. Ich würde jedoch gerne Darstellen (ohne Hilfe einer Excel-Tabelle) dass dies Marketingkosten sind. Bei DATEV bucht man die Rechnung mit hilfe eines UST Schlüssels auf das Konto Marketing.. es wird also als Reverse-Charge behandelt, aber trotzdem im richtigen Konto und nicht extra dargestellt. Bitte eine Option für solche Rechnungen einfügen.
![](https://secure.gravatar.com/avatar/1681cdb70c310204f1e4765bd3a7666b?size=40&default=https%3A%2F%2Fassets.uvcdn.com%2Fpkg%2Fadmin%2Ficons%2Fuser_70-6bcf9e08938533adb9bac95c3e487cb2a6d4a32f890ca6fdc82e3072e0ea0368.png)
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Ab sofort ist es in lexoffice möglich weitere Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b/Drittland zu verwenden, damit Sie verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können. Weitere Informationen zu den neuen Kategorien finden Sie in unseren Wissensartikeln:
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
-
Patrick kommentierte
Bei der Auswahl von Reversecharge wird immer auf das Konto Wareneingang gebucht. Stattdessen sollte das Konto auswählbar sein. Es gibt keine Möglichkeit den Kauf als Anlage abzuschreiben. Das sollte dringend geändert werden.
Gerade bei Händlern wie Amazon ist Reversecharge an der Tagesordnung! -
anonym kommentierte
Bei Rechnungen mit Reverse Charge zum Erwerb von Wirtschaftsgütern als auch bei erhaltenen Dienstleistungen zu berücksichtigen. Müssen drei Buchungsschritte vorgenommen werden (1. richtige Ausgabenkonto ohne Steuer | 2. Ausgabenbeleg mit Nettobetrag auf "Innergemeinschaftlicher Erwerb" | 3. Ausgaben-Minderung auf die Kategorie "Wareneingang" = Konto 5200 ohne Steuer). Da kann doch vereinfacht mit einer Buchungsmaske realisiert werden, oder?
-
teschner-web kommentierte
Sorry, aber es erst ein Teil umgesetzt. Was ist mit Amazon-Rechnungen, die z. B. Büromaterial, Betriebsbedarf oder Werkzeuge aus der EU betreffen? Die fallen nicht unter "Lizenzen", "Werbung" oder "Fortbildung". Der einfachere Weg ist doch, die Steuerart sauber zu hinterlegen und den User direkt darauf hinzuweisen, wie er mit ihr umzugehen hat.
-
Barbara kommentierte
Ich kenne die Funktion über den UST-Schlüssel auch und vermisse diese Funktion sehr. Das - und er eingeschränkte Kontenrahmen - ist für mich unter Umständen einer der Gründe, Lexoffice zu kündigen.
Mein Steuerberater empfiehlt nicht, alles auf Fremdleistungen zu buchen. Bei mir handelt es sich ebenfalls um ganz andere Kategorien von Kosten, die im Reverse Charge Verfahren berechnet werden.
-
anonym kommentierte
Ohne diese Funktion ist eine ordnungsgemäße und korrekte Buchhaltung ja gar nicht möglich.
-
anonym kommentierte
Es wäre schön wenn man auch diese Art der Steuer bei Aufwandskonten auswählen könnte.
Nicht jeder Nutzer der Software wird einen Steuerberater haben/zahlen wollen -
anonym kommentierte
Die Möglichkeit eine Buchung mit Reverse-Charge zurück zu buchen. Z.B. Erstattung der Verkaufsprovision bei Amazon fehlt mir auch. Beim Kategorisieren gibt es nämlich keine Ausgabenminderung.
Per Beleg buchen geht auch nicht, da mehrere Buchungen nicht gegen einen Beleg gebucht werden können.
Somit sitzt man hier in der Zwickmühle.
Ca. 20 Mails mit dem Service und auch Telefonate brachten bisher keine Abhilfe.
-
anonym kommentierte
Mir fehlt die Möglichkeit, Einkünfte als Gagen aus Drittländern einzupflegen sodass die von Dienstleistungen an Drittländern getrennt sind. Auch für innergemeinschaftliche Gage fehlt es diese Möglichkeit
-
anonym kommentierte
Richtig. Betrifft vor allem nicht nur das genannte Beispiel sondern viele Kosten/Zahlungen bei denen Reverse Charge zum Einsatz kommt, die aktuell schwerlich abzubilden sind (Buchung beim "richtigen" Konto mit 0% Steuer? Buchung auf "inhaltlich falsches" Reverse Charge Konto?)
-
anonym kommentierte
Genau das Problem habe ich auch. Buche ich Google Ads nun auf Reverse Charge oder auf Marketing? !
-
anonym kommentierte
Für uns im europäischen Geschäftsbetrieb auch sehr umständlich. Bitte pushen <3
-
fabian-mue kommentierte
Unbedingt!
-
anonym kommentierte
Das Reverse Charge Verfahren kann bei vielen anderen Kategorien vorliegen (Wartung Hardware/Software, Bürobedarf, etc.) und sollte auch als Option für die korrekte steuerliche Erfassung/Buchung überall zur Verfügung stehen.
Nicht nur durch Buchung auf die Kategorie "innergemeinschaftlichen Erwerb", welche eigentlich für Waren/Materialen zum Weiterverkauf gedacht ist. -
anonym kommentierte
Ist dringend nötig!!!!!!!
-
anonym kommentierte
vielen Dank, diese Funktion ist tatsächlich dringend nötig und schon länger überfällig !!!
-
anonym kommentierte
Es müsste erstmal unbedingt die Wahlmöglichkeit zu unterschiedlichen Steuersätzen geben!
Momentan gibt es nur 19%!
Wir brauchen dringend 7%, da wir z.B. Buchrechte in Österreich etc. kaufen, die mit 7% zu versteuern wären und nicht mit 19%. -
anonym kommentierte
Vor allem müsste es überhaupt erstmal einen Steuersatz 7% für §13b geben!
Wir kaufen Rechte z.B. in Österreich, die mit 7% und nicht 19% zu versteuern wären. -
ruetten kommentierte
Ja! Bitte umsetzen - man kann überhaupt keinen Überblick bekommen, in welche Kategorie die Ausgaben nach 13b fallen. DANKE
-
Jan Riedel kommentierte
Auch von mir BITTE BITTE umsetzen!
Habe genau das gleiche Problem!
Sven Brencher, Deine Buchungensweise ist "gefährlich"!!!
^
1. muss dein steuerberater sehr aufpassen, dass er §13b aus den belegen manuell erkennt
2. wenn du so buchst, wie du schreibst, ist deine Umsatzsteuervoranmeldung immer falsch - je nach Beträgen mehr oder weniger heftig! -
anonym kommentierte
Bitte bitte bitte dringend umsetzen ... vielen Dank!