Patrick
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267 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Ab sofort ist es in lexoffice möglich weitere Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b/Drittland zu verwenden, damit Sie verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können. Weitere Informationen zu den neuen Kategorien finden Sie in unseren Wissensartikeln:
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
Patrick unterstützt diese Idee ·
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Bei der Auswahl von Reversecharge wird immer auf das Konto Wareneingang gebucht. Stattdessen sollte das Konto auswählbar sein. Es gibt keine Möglichkeit den Kauf als Anlage abzuschreiben. Das sollte dringend geändert werden.
Gerade bei Händlern wie Amazon ist Reversecharge an der Tagesordnung!