anonym
My feedback
3 gefundene Ergebnisse
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267 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Ab sofort ist es in lexoffice möglich weitere Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b/Drittland zu verwenden, damit Sie verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können. Weitere Informationen zu den neuen Kategorien finden Sie in unseren Wissensartikeln:
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
anonym teilte diese Idee · -
197 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten -
7,149 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteSehe ich genauso.. wir müssen Lexoffice sonst auch den Rücken kehren. Auch wenn es an sich ein Super Programm ist.
Passend dazu wäre es Sinnvoll wenn man GoogleAds auch irgendwie als Reverse Charge als Marketing wiederspiegeln könnte. Leider kann man die Rechnung nur über Reverse Charge buchen und muss für die Marketingkostenauflistung eine Externe Tabelle führen. Es sind nunmal Werbekosten und müssten dort auch irgendwie aufgeführt werden.