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13 gefundene Ergebnisse
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381 Stimmen
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231 Stimmen
Hallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
diese Idee ist aktuell nicht vorgesehen.
Viele Grüße
Robin@lexoffice Team
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1,959 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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100 Stimmen
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174 Stimmen
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985 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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1,313 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
anonym
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1,121 Stimmen
Seit kurzem steht eine Textformatierung zur Verfügung. Besonders bei komplexen Texten oder ausführlichen Angeboten hilft eine klare visuelle Struktur, die Lesbarkeit entscheidend zu verbessern.
Folgende Optionen können ab jetzt genutzt werden, um Inhalte perfekt zu strukturieren:
- Fettformatierung: Ideal, um die absoluten Highlights und wichtigsten Schlüsselbegriffe sofort ins Auge springen zu lassen.
- Kursivschreibung: Perfekt für feine Betonungen, Zitate oder dezente Anmerkungen.
- Aufzählungen: Die integrierte automatische Einrückung sorgt für die nötige visuelle Struktur. Argumente und Listen stehen so sauber untereinander, was das Erfassen der einzelnen Punkte immens erleichtert.
Alle weiteren Informationen gibt es in unserem Beitrag: https://help.lexware.de/de-form/articles/635087-texte-in-belegen-formatieren-fett-kursiv-und-aufzahlungen
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864 Stimmen
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598 Stimmen
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413 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
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87 Stimmen
anonym
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Wenn ich nach einer Eingangsrechnung eine Gutschrift erhalte, da der Artikel zurückgeschickt wurde und ich dies auch in Lexoffice alles eingegeben habe, bleiben diese 2 Belege trotzdem in dem offenen Posten erhalten. Man müsste sie so zuordnen können, dass sich die beiden Belege erkennen und aufheben.