anonym
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9 gefundene Ergebnisse
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6 Stimmenanonym teilte diese Idee ·
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1,244 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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1,360 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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3,028 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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400 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
785 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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4,664 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
3,631 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir halten dieses Feature für interessant. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung, er steht aber weiterhin für Sie offen zur Abstimmung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir den Status entsprechend aktualisieren.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
anonym unterstützt diese Idee · -
7,152 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
Wenn es eine Eingangsrechnung gibt muss diese umgehend erfasst werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechnung im Nachgang korrigiert wird. Der Beleg ist dann jedoch schon festgeschrieben und die Vorsteuer wurde gezogen.
Wenn es nun einen Beleg mit der Gutschift gibt kann ich die Belege nicht gegenseitig aufgeben.
Die Funktion "Belege zusammenführen" oder "Belege gegeneinanderrechnen" muss zur Verfügung gestellt werden