Dienstleistungsanteil bzw. Lohnkosten auf Rechnung automatisch ausweisen
Kunden können nach §35 a EStG grundsätzlich Aufwendungen für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen.
Begünstigt sind dabei reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
Der Lohnanteil muss allerdings zwingend auf der RE extra ausgewiesen werden - dies geschieht bei lexoffice leider derzeit nicht automatisch.
Der Anteil muss aufwändig per Hand errechnet (brutto und netto) und in den Bemerkungen am Schluss eingefügt werden.
Ein Kunde hat das Recht auf eine ordentliche Rechnung, der diesen Ausweis beinhaltet - auch nachträglich = nochmals Aufwand.
lexoffice kann die Belegpositionen nach Service und Produkt splitten. Jede als Service gespeicherte Position ist also eine Dienstleistung und wird extra erfasst.
Es würde viel Aufwand und Zeit sparen, wenn lexoffice die Summe aller "Services" zusammenzählen und in die Nachbemerkungen oder ein extra Feld als Brutto- und Nettobetrag schreiben würde.
Für fast alle Fakturaprogramme der Handwerksbranche ist das schon viele Jahre Gang und Gäbe.
Auch lexware kann das - es ist nicht nachvollziehbar, warum, lexoffice das nicht macht.
Bitte stimmen Sie für diese Idee, vielen Dank.
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anonym kommentierte
Halte ich für sehr wichtig, zumal ihr ja bei den Produkten zwischen Service und Material unterscheidet. Eine einzelne Ausweisung sollte da ja dann schnell umsetzbar sein?!
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Dickgießer kommentierte
Als Dienstleistungsunternehmen / Handwerksunternehmen müssen wir die Lohnkosten auf der Rechnung separat ausweisen. Wir wünschen uns, dass dies auf der Rechnung automatisch erfolgt, bzw. wählbar ist, dass es erfolgen kann.