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Liebe Ideengeber:innen,
wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.
Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen
Viele Grüße
Mia@Lexware Office
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Als Handwerker unbedingt notwendiges Verfahren!!! Fast die selbe Funktion wie bei Abschlagsrechnungen, aber bitte auch in Teilrechnung möglich machen. Bei längeren Projekten ist das ein MUSS. Von Auftragsbestätigung ein Tel abrechnen lassen, wo man nach zb zwei Rechnungen sehen kann, wie viel abgerechnet wurde und wie hoch noch die Forderung ist, und diese Teilrechnungen somit auch in der EÜR/GuV sofort angezegt werden. Bei den Abschlagsrechnungen werden ja die Einnahmen in der EÜR bzw. GuV erst nach Erstellung der Schlussrechnug aufgenommen. Das Problem ist, dass grade bei Projekten am Jahresende, somit ein großer Minus im alten und ein großer Plus im neuen Jahr entsteht.