Teilzahlung, Mahnung über Restbetrag / Mahnung über Teilbeträge
Einer unserer Kunden hat eine Teilzahlung geleistet so dass von den 6.500 EUR noch 500 EUR offen sind. Wir haben unsere Leistungen nach einem Monat vervollständigt aber es ist auch nach einer Woche danach keine Zahlung eingegangen. Darauf bekam er eine Erinnerung die ja über einen Monat jünger ist als die Ursprungsrechnung. Wenn ich nun eine Mahnung versende, wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht dass die Rechnung x vom (Datum der Ursprungsrechnung) noch offen stehe. Aber darin ist nicht zu lesen wieviel offen ist sondern es steht nur dass diese Rechnung noch offen ist. Es sollte in der Rechnung eigentlich die 6.500 EUR stehen, weiter unten - 6.000 EUR vom (Zahlungseingang Teilzahlung) und weiter unten die Restsumme 500 EUR. Aktuell mahne ich den kompletten Rechnungsbetrag an. Auch in der Zahlungserinnerung steht nichts von der geleisteten Teilzahlung. Hier wäre eine Änderung wünschenswert ansonsten muss man einen Standardtext verfassen dass der Kunde sich nicht irritiert fühlen soll da in der Zahlungserinnerung und in der Mahnung noch der komplette Betrag offen steht. Zudem muss man auch die Beträge in diesem peinlichen Standardtext Manuel korrigieren.
Schön wäre auch wenn in dem Mahnschreiben darauf aufmerksam gemacht wird dass bereits ein Erinnerungsschreiben am (Datum Erstellung Erinnerungsschreiben) raus gegangen war.
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anonym kommentierte
Ja echt bitter, dass ich hier sehen kann, dass dieses Problem seit 2016 besteht! In der teuren XXL Version mit allen Zusatzfunktionen erwarte ich, dass dies problemlos möglich ist. Wie Rocket Science wirkt es ja nun auch nicht. BITTE angehen! Da das Verechenpotential hier groß ist und das Verkaufsargument von Lexoffice ist ja, es kleinen Unternehmen einfacher zu machen. Gerade da sollte das Mahnverfahren wie eine Eins rollen, den die kleinen Einzelunternehmen und Selbstständigen sind ja auch die, die oft um ihre Bezahlung geprellt werden.
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anonym kommentierte
Das Teilzahlungen nicht aufgeführt werden ist ein NoGo! Bei einer Mahnung gehört dies einfach dazu. Hier aus (!) nach dem Brutto-Rechnungsbetrag der Zahlungsverkehr (TZ1, TZ2... Restbetrag) aufgeführt sein.
Ist schließlich nicht so, als wäre dies ein ganz neues Phänomen, dass Kunden nicht immer direkt den vollen Betrag zahlen.
Somit ist es aus meiner Sicht unumgänglich, dass hier Lexoffice schleunigst angepasst wird.
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anonym kommentierte
Mahnung wie kann man einen Teilbetrag anmahnen? wenn der Kunde ein Teil der Rechnung bezahlt, und ich einen Teilbetrag Mahnen will ?
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anonym kommentierte
Wenn der Kunde einen Teil einer fälligen Rechnung gezahlt hat, wird die verbuchte Zahlung im Beleg angezeigt. Möchte man nun aber eine Mahnung zur Restforderung versenden, wird auf der Mahnung immer der ursprüngliche Rechnungsbetrag gemahnt. Es erfolgt kein Bezug auf bereits erfolge Zahlungen. Am besten wäre, wenn direkt nur der noch offene Betrag angemahnt wird, also die eingegangenen Zahlung auch auf der Mahnung ersichtlich verrechnet werden.
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anonym kommentierte
Ein Problem das gefühlt immer mehr vorkommt. Sehr oft auch bei mehrseitigen Rechnungen die per Mail versendet werden, und nur die Zwischensumme auf der ersten Seite bezahlt wird. Mir ist auch bewusst das man bei Lexoffice bei dem Preis auch abstriche machen muss aber wie z.B. Sammelrechnungen oder die untergliederung bei der Mahnstufen ist das ein muss! Rechne ich den mehraufwand, kommt es mich Billiger mit einer Teuren vollwertigen Software zu arbeiten. Die dann aber sicherlich nicht mehr von Lexware ist! Da man sagen muss, wenn solche grundlegenden funktionen fehlen und in der heutigen Zeit nach 6 Jahren immer noch nicht drin sind... Dann will lexware diese auch aus welchen gründen auch immer wohl nicht einfügen. Somit dient diese seite nur als Kundentherapie. Sehr sehr schade da ich das Programm an sich sonst echt genial finde und auch bereit wäre mehr dafür zu Bezahlen
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EDV-Service Rüttiger kommentierte
Ich hatte auch zum ersten mal den Fall und staunten nicht schlecht das da der Kunden dann wieder nur den Kompletten betrag angezeigt bekommt! 👎
Eigentlich hätte ich von der Software erwartet das die geleisteten Zahlungseingängen automatisch aufgeführt werden alle anderen Programme können dies ja auch ohne das man was "tun" muss. -
anonym kommentierte
Bitte ganz dringend daran arbeiten! Kommt leider öfter vor und ist doch sehr umständlich, die Zahlungen und die Restsumme nochmal aufzuführen und für den Kunden zudem verwirrend!
Ich denke, über diese Änderung würden sich sehr, sehr viele Nutzer freuen! -
anonym kommentierte
Bei der Erstellung einer Mahnung für eine teilweise bezahlte Rechnung wird der vom Kunden bereits geleistete Teilbetrag – trotz Zurechnung des Zahlungseingangs – nicht berücksichtigt. Der bereits geleistete Betrag sollte aus der Rechnung als Minusbetrag hervorgehen. Dies ist auch für eine Abmahnung unerlässlich.
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anonym kommentierte
Hallo,
nun habe ich auch dieses Problem gehabt. Der Support hat mir zwar freundlich erklärt, dass ich die Mahnung manuell abändern kann, aber dies sollte automatisch funktionieren, so dass hier Übertragungsfehler verhindert werden. -
Heidjer kommentierte
Moin,
danke. Bitte unbedingt mal den gesamten Mahnprozess verbessern und optimieren. Das gehört dazu.
Leider auch wenn wenige Euros oder Centbeträge vergessen werden. Ich habe keine Lust dann hier immer auszubuchen.
Eine "automatisch" generierte Rechnung mit dem neuen Teilbetrag unter Abzug der Zahlung sieht dann auch nicht so kleinkariert aus, also wenn ich dazu dann eine E-Mail schreibe...
Von daher. Volle Unterstützung des Vorhabens!
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anonym kommentierte
Wir arbeiten sehr viel mit Abschlagsrechnungen. Manchmal leisten die Kunden Teilzahlungen und "vergessen" die Restzahlung. Wenn wir hieraus eine Mahnung erstellen, erscheint die Teilzahlung leider nicht!
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anonym kommentierte
Obwohl Lexoffice in der Beleginformation alle notwendigen Daten hat wird die geleistete Teilzahlung bei der Mahnung nicht berücksichtigt sondern nur die zwei Abschlagsrechnungen.
Rictig wäre es nur den offenen Forderungsbetrag "zu erhalten10.197,44 €" anzumahnenwie in unserem Beispiel anbei:
Betrag 67.749,08 €
Abschlagsrechnungen
RE21010007 20.275,82 €
RE21030018 20.275,82 €
Forderungsbetrag 27.197,44 €
Zahlungen
18.05.2021Bank: 17.000,00 €
zu erhalten10.197,44 € -
anonym kommentierte
Es wäre sehr wünschenswert und hilfreich, wenn das Programm dahingehend optimiert werden würde, damit auch bei teilbezahlten Rechnungen der Restbetrag angemahnt werden kann.
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anonym kommentierte
Beim Erstellen einer Mahnung werden verbuchte Teilzahlungen des Kunden nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der gesamte Rechnungsbetrag gemahnt.
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anonym kommentierte
Mahnungen:
Ich würde es begrüßen, dass die Mahnung auch auf Teilbeträge auszustellen ist. Teilweise zahlen die Kunden nur Teilbeträge, die Mahnung lässt sich aber nur auf den gesamten Betrag ausstellen. Ferner würde ich es begrüßen, für die einzelnen Mahnstufen die entsprechenden Gebühren erheben zu können, ohne eine neue Position in der Rechnung Einpflegen zu müssen. -
Daniel Riebe kommentierte
Nun, lexoffice hat den bezahlten Betrag erfasst und zeigt den nur noch offen Betrag an, super. Daraus könnte jetzt eine Mahnung auf den offenen Betrag erstellt werden, da ja eine Teilzahlung geleistet wurde. Bis wann setzen Sie dies endlich um?
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Sebastian kommentierte
Es ist aktuell nicht möglich eine Mahnung über einen noch offenen Differenzbetrag (Teilzahlung) zu erstellen; obwohl die Teilzahlung dem Beleg zugeordnet ist.
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ARTUS Grafik Print Webdesign kommentierte
Ja unbedingt, das manuelle Erfassen der Teilzahlung in der Mahnung ist viel zu umständlich! Die Mahnung des vollen Betrages ist ja auch buchhalterisch nicht richtig.
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anonym kommentierte
Ich schließe mich dem an.
Ich füge zur Zeit die Teilzahlungen bei den Mahnungen manuell ein. Das kann es doch nicht sein.
Wann passiert da mal was? -
anonym kommentierte
Mich wundert, dass der volle Betrag angemahnt wird. Ein Hinweis, dass die Mahnung so nicht verschickt werden kann, ist schon 2016 geschrieben worden.
Da in den letzten 2 Jahren nichts geändert wurde, gehe ich davon aus, dass dieser Fehler weiterhin Bestandteil des Progamms sein wird.
Wenn ich nicht in absehbarer Zeit eine Aussage des Herstellers dazu bekomme, muss ich wohl kündigen.
Gruß
Dieter