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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Das Teilzahlungen nicht aufgeführt werden ist ein NoGo! Bei einer Mahnung gehört dies einfach dazu. Hier aus (!) nach dem Brutto-Rechnungsbetrag der Zahlungsverkehr (TZ1, TZ2... Restbetrag) aufgeführt sein.

    Ist schließlich nicht so, als wäre dies ein ganz neues Phänomen, dass Kunden nicht immer direkt den vollen Betrag zahlen.

    Somit ist es aus meiner Sicht unumgänglich, dass hier Lexoffice schleunigst angepasst wird.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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