Abgrenzung der Eingangsbelege laut Leistungszeitraum über Jahreswechsel
Ich habe das Problem, dass ich einen Eingangsbeleg mit Belegdatum 09.01.2018 für den Leistungszeitraum November 2017, steuerlich nicht in das Jahr 2017 bekomme. Ich kann nicht korrekt abgrenzen, da das Datum des Eingangsbelegs 09.01.2018 maßgebend ist.

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Anonymous commented
Es wäre toll, wenn man bei den Eingangsbelegen den Leistungszeitraum definieren könnte. Oft hat eine Rechnung z. B. das Datum 01.07., der Leistungszeitraum ist aber im Juni und die Rechnung sollte dann auch entsprechend in der Buchhaltung verbucht werden.
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Anonymous commented
Für die periodengerechte Erfassung einer Rechnung (Eingangsrechnung) ist ein Leistungszeitraum erforderlich, der fehlt derzeit.
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Anonymous commented
Workaround: Beim Rechnungsdatum das Datum der wirtschafltich korrekten Periode erfassen, z.B. 31.12.2021 statt 09.01.2022. Und im Buchungstext zusätzlich das richtige Belegdatum erfassen.
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Anonymous commented
Als GmbH müssen wir zu Reportingzwecken aussagekräftige Gewinn- & Verlustrechnungen exportieren können. Wie sicherlich bekannt werden bei Kapitalgesellschaften jedoch immer die Leistungszeiträume von Ein- und Ausgangsrechnungen berücksichtigt, nicht aber das jeweilige Belegdatum.
Während bei Ausgangsrechnungen die Leistungszeiträume schon einstellbarsind, kann man bei Eingangsrechnungen lediglich das Rechnungsdatum, nicht aber das Leistungsdatum, oder den Leistungszeitraum eintragen. Das hat zur Folge, dass Ausgaben in der Gewinn- / Verlustrechnung ggf. nicht im richtigen Monat berechnet werden.
Es wäre daher super, wenn man bei der Belegerfassung direkt auch das Leistungsdatum, oder den Leistungszeitraum erfassen könnte.
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Frank Grossmann commented
Mich wundert, dass eine so grundlegende Funktion einer Buchhaltung nicht umgesetzt ist.
Anscheinend verstehen viele LexOffice Anwender das Problem nicht oder geben am Jahresanfang die Belege oft falsch ein.
Daher wäre diese Funktion sicherlich unheimlich wichtig.Also, man müsste einfach nur den Leistungszeitraum bei einem Eingangsbeleg angeben können, und zwar auch in gesplitteter Form. So dass man verschiedene Belegbestandteile mit unterschiedlichem Leistungszeitraum und ggf. unterschiedlichen Steuersätzen eingeben kann.
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Rosa commented
Bitte realisieren Sie die Funktion der korrekten Jahresabgrenzung. Dies ist zwingend notwendig und ein Grundsatz der GoB!!!
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Sebastian commented
Das "Problem" haben alle. Wirklich einfach nur ernüchternd, dass sich hier mal auf der Seite von Lexoffice nichts bewegt... aber Hauptsache die nächsten Reisen von Lexoffice-Team zur photokina & Co. sind schon alle geplant und veröffentlicht.
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Anonymous commented
Auch wir haben leider das gleiche Problem.
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Anonymous commented
Leider habe ich das gleiche Problem!