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Jens

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12 gefundene Ergebnisse

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    Großes Problem, damit ist a) unsere GuV falsch und b) muss man dran denken, dass das Steuerbüro in Kenntnis gesetzt wird und das manuell korrigiert. Nach langem hin- und her hat der Support das Problem auch nicht verstanden, bot nur einen sehr abenteuerlichen und schlussendlich buchhalterisch falschen Lösungsansatz an. Schade.

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Es gilt eine Möglichkeit zu finden, den Erfolg von einzelnen Geschäftsbereichen ermitteln zu können - der manuelle Aufwand hier ist nicht unerheblich und die Ära der Excel-Tabelle eigentlich nicht mehr zeitgemäß... :| Wäre klasse, wenn sich hier etwas tut.

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Jens kommentierte  · 

    Kaution für angemietete Gewerberäume lassen sich nicht als "Sonstige Vermögensgegenstände" verbuchen. Der durch den Support aufgezeigte Umweg, diese als Aufwand und "zu prüfen" zu erfassen um es dann durch das Steuerbüro korrigieren zu lassen ist nicht ideal. Hier wird mehr Freiraum beim Buchen benötigt. Als GmbH erwarten wir eine professionelle Lösung - der Hinweis des Supports die Ideensammlung zu nutzen ist gut gemeint aber aufgrund der Langlebigkeit dieses Tickets (4. Juni 2019) und der bis heute entsprechend immer noch fehlenden Lösung fast schon unanständig.

  8. 197 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Wer Google Ads bucht, hat buchhalterisch mehrere Herausforderungen:

    - Google bucht unregelmäßig Beträge vom Bankkonto ab und füttert damit ein (bei Google internes) Schattenkonto des Werbetreibenden
    - Am Ende des Monats erhält der Werbetreibende eine Rechnung von Google.

    Die Beträge der Summe aller monatlichen Bankeinzüge und der monatlichen Rechnung stimmen nicht überein. Je nach Werbeaktivität nutzt Google die Bankeinzüge, um das Schattenkonto aufzufüllen. Die Rechnungsbeträge spiegeln die tatsächliche Werbeleistung (Preis für alle CPC-Klicks dieses Monats) wieder.

    Zudem nutzt Google als Rechnungssteller seine Google Ireland Limited, was Umsatzsteuerlich Besonderheiten mit sich bringt.

    Über den "analogen" Lexware Buchhalter habe ich bisher ebenfalls ein Schattenkonto geführt und dieses entsprechend um die Rechnungsbeträge gemindert. Zudem wurde die USt.-Ausgleichsbuchung für den korrekten Ausweis getätigt. Über das Cloud-basierte LexOffice habe ich keine Idee, wie ich dies bewerkstelligen soll. Bitte schafft dafür eine praktikable Lösung.

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,


    benutzen Sie hierfür die Option "Briefpapier  mitdrucken". 

    Diese finden Sie unter Einstellungen > Drucklayout > Logo & Briefpapier.


    Viele Grüße

    Katja@lexoffice Team

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    Tatsächlich auch aus meiner Erfahrung nicht unerheblich. Wir versenden das Angebot per E-Mail (da muss das Logo sein), führen dann den Beleg in einen Lieferschein weiter (hier kommt das Briefpapier zum Einsatz, welches ein aufgedrucktes Logo hat) und erstellen anschließend die Rechnung (wird per E-Mail an den Kunden versandt).

    Ein löschen/einfügen des Logos ist definitiv keine Option, die Software soll ja Aufwand abnehmen - eine Auswahl, ob Logo oder Briefpapier genutzt werden soll, hingegen sinnvoll (und sicher einfach umzusetzen).

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

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    Gerade für kleinere Unternehmen dürfte das Mahnwesen einen nicht unerheblichen Zeitaufwand bedeuten. Ich stimme zu und wünsche mir auch, dass dies logisch in LexOffice integriert wird. Mehrere Mahnstufen, automatische Fristenüberwachung (nicht unbedingt automatischer Versand sondern über Konfiguration ggf. auch an einzelnen Kunden) steuerbar. Da wir mehrere Onlineshops führen und die Belege automatisert via Woocommerce Plugin "German Market" einspielen, wäre es zudem sehr hilfreich wenn auch diese "fremdgenerierten" Rechnungsbelege im Mahnwesen einbezogen werden könnten.

  11. 6,413 Stimmen
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    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

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