Leistungsdatum bei Eingangsbelegen hinterlegen und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigen
In der Belegerfassung von Eingangsbelegen (Kosten) halte ich es für sinnvoll, dass das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum optional eingetragen werden kann. Man müsste also Rechnungs- und Leistungsdatum separat erfassen können. Im Grunde wie bei eigenen ausgehenden Rechnungen.
Aktuell ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durch das fehlende Leistungsdatum immer falsch, wenn man Rechnungen erhält, die ein Rechnungsdatum im Folgemonat hat, aber die Leistung im Vormonat erbracht wurde. Derzeit ist dann zwar die USt-VA richtig, aber niemals die GuV.
-
Jens kommentierte
Großes Problem, damit ist a) unsere GuV falsch und b) muss man dran denken, dass das Steuerbüro in Kenntnis gesetzt wird und das manuell korrigiert. Nach langem hin- und her hat der Support das Problem auch nicht verstanden, bot nur einen sehr abenteuerlichen und schlussendlich buchhalterisch falschen Lösungsansatz an. Schade.
-
anonym kommentierte
Eräuterung: Bisher gibt es im Menüpunkt Buchhaltung/GuV nur die Auswertungen auf einzelne Monate/Quartale/gesamtes laufendes Jahr.
Oft ist es aber so, dass eine Auswertung auf volle, abgeschlossene Monate benötigt wird. Z.b. Januar-November oder Januar-August.
Wenn ich beispielsweise Mitte Dezember einen Forecast auf das Jahresende machen möchte benötige ich einerseits meine Plandaten für Dezember und die GuV bis einschließiich Ende November. Nehme ich dann die Auswertung "ganzes Jahr" so sind dann schon einige Dezember-Buchunben enthalten, die aber das Ergbnis verfälschen. -
anonym kommentierte
Bei Eingangsrechnungen kann kein Leistungsdatum eingegeben werden. Damit ist die GuV bei Lexoffice für uns nutzlos. Es wäre wünschenswert, dass sowohl die Eingangs- als auch die Ausgangsrechnungen in der GuV der richtigen Periode zugeordnet werden. Ohne aufwendige Nebenrechnungen in gesonderten Excel-Tabellen kann ich über die Funktion "Gewinn- und Verlustrechnung" keine Transparenz über das Periodenergebnis erlangen.
-
anonym kommentierte
Es wäre wirklich sehr nützlich Leistungs-/Lieferzeitraum und -zeitpunkt genau wie bei den Ausgangsbelegen als zusätzliche Datenfelder in den Eingangsbelegen zu haben. Um aktuell halbwegs korrekte Gewinn-/Verlustübersichten zu erhalten, kann man nur das Belegdatum manipulieren, aber das führt zu Problemen mit der korrekten Abführung der Umsatzsteuer. Das kann doch nicht im Interesse von lexoffice sein.
-
Melanie kommentierte
Dieses Problem besteht leider immer noch - wie sieht es mit der Umsetzung aus? Das wäre zur korrekten Buchung wirklich ein wichtiger Schritt und würde die Übersichtlichkeit sehr erleichtern!
-
Melanie kommentierte
Es wäre toll, wenn man bei den Eingangsbelegen den Leistungszeitraum definieren könnte. Oft hat eine Rechnung z. B. das Datum 01.07., der Leistungszeitraum ist aber im Juni und die Rechnung sollte dann auch entsprechend in der Buchhaltung verbucht werden.
-
anonym kommentierte
Für die periodengerechte Erfassung einer Rechnung (Eingangsrechnung) ist ein Leistungszeitraum erforderlich, der fehlt derzeit.
-
anonym kommentierte
Workaround: Beim Rechnungsdatum das Datum der wirtschafltich korrekten Periode erfassen, z.B. 31.12.2021 statt 09.01.2022. Und im Buchungstext zusätzlich das richtige Belegdatum erfassen.
-
anonym kommentierte
Als GmbH müssen wir zu Reportingzwecken aussagekräftige Gewinn- & Verlustrechnungen exportieren können. Wie sicherlich bekannt werden bei Kapitalgesellschaften jedoch immer die Leistungszeiträume von Ein- und Ausgangsrechnungen berücksichtigt, nicht aber das jeweilige Belegdatum.
Während bei Ausgangsrechnungen die Leistungszeiträume schon einstellbarsind, kann man bei Eingangsrechnungen lediglich das Rechnungsdatum, nicht aber das Leistungsdatum, oder den Leistungszeitraum eintragen. Das hat zur Folge, dass Ausgaben in der Gewinn- / Verlustrechnung ggf. nicht im richtigen Monat berechnet werden.
Es wäre daher super, wenn man bei der Belegerfassung direkt auch das Leistungsdatum, oder den Leistungszeitraum erfassen könnte.
-
Frank Grossmann kommentierte
Mich wundert, dass eine so grundlegende Funktion einer Buchhaltung nicht umgesetzt ist.
Anscheinend verstehen viele LexOffice Anwender das Problem nicht oder geben am Jahresanfang die Belege oft falsch ein.
Daher wäre diese Funktion sicherlich unheimlich wichtig.Also, man müsste einfach nur den Leistungszeitraum bei einem Eingangsbeleg angeben können, und zwar auch in gesplitteter Form. So dass man verschiedene Belegbestandteile mit unterschiedlichem Leistungszeitraum und ggf. unterschiedlichen Steuersätzen eingeben kann.
-
Rosa kommentierte
Bitte realisieren Sie die Funktion der korrekten Jahresabgrenzung. Dies ist zwingend notwendig und ein Grundsatz der GoB!!!
-
Sebastian kommentierte
Das "Problem" haben alle. Wirklich einfach nur ernüchternd, dass sich hier mal auf der Seite von Lexoffice nichts bewegt... aber Hauptsache die nächsten Reisen von Lexoffice-Team zur photokina & Co. sind schon alle geplant und veröffentlicht.
-
anonym kommentierte
Auch wir haben leider das gleiche Problem.
-
anonym kommentierte
Leider habe ich das gleiche Problem!
-
Jessica Seitz kommentierte
Ich habe das Problem, dass ich einen Eingangsbeleg mit Belegdatum 09.01.2018 für den Leistungszeitraum November 2017, steuerlich nicht in das Jahr 2017 bekomme. Ich kann nicht korrekt abgrenzen, da das Datum des Eingangsbelegs 09.01.2018 maßgebend ist.