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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Es wäre sinnvoll, bei der Erfassung von Eingangsrechnungen zusätzlich den Leistungszeitraum der Rechnungen einzutragen. Dadurch wäre auch die Erfassung von ARAP und PRAP möglich. Es gibt viele Rechnungen, die Anfang des Jahres für Leistungen aus dem Vorjahr gestellt werden. Für die korrekte Erfassung dieser Rechnungen ist die Angabe des Leistungszeitraums erforderlich.

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