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Bei Eingangsrechnungen sollte neben dem Belegdatum ein separates Feld für den Rechnungseingang beziehungsweise Buchungsmonat vorhanden sein. So bleibt das ursprüngliche Rechnungsdatum korrekt, während die Vorsteuer dem tatsächlichen Eingangsmonat zugeordnet wird. Das verhindert nachträgliche Änderungen bereits abgeschlossener Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Abweichungen zu den Daten der Steuerkanzlei.
Gerade bei monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung tritt dieser Fall regelmäßig auf. Bei Kleinbelegen steht eine nachträgliche Korrektur der Voranmeldung zudem häufig in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand.