anonym
My feedback
5 gefundene Ergebnisse
-
15 Stimmenanonym teilte diese Idee ·
-
66 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
-
74 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
-
4 Stimmenanonym teilte diese Idee ·
-
56 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Im Falle, dass ausländische Kunden eine Bestellung online abgeben, die Ware aber selbst in DE abholen muss die USt. in Deutschland abgeführt werden. Für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse sieht lexoffice bei Teilnahme am OSS Verfahren aber immer nur die ausländische USt. vor. Dies ist nicht korrekt und muss derzeit manuell abgebildet werden.