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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Im Falle, dass ausländische Kunden eine Bestellung online abgeben, die Ware aber selbst in DE abholen muss die USt. in Deutschland abgeführt werden. Für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse sieht lexoffice bei Teilnahme am OSS Verfahren aber immer nur die ausländische USt. vor. Dies ist nicht korrekt und muss derzeit manuell abgebildet werden.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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