ausländischer / flexibler UST Satz
Hallo - ich habe die bereits bestehenden Ideen gelesen.
Es wäre super gut, wenn man den UST Satz, sowohl bei Ein- als auch bei Ausgangsrechnungen flexibel eingeben kann. 90% der Geschäftsfälle sind mit der deutschen oder eben keiner UST zu handhaben. Es gibt aber auch einige, wie z.B. Holz wie ich gelesen habe, die andere MwSt Sätze bedürfen. Bei Reihengeschäften z.B. kommt es auf die bewegte und unbewegte Lieferung an (ohne dabei ins Detail gehen zu wollen) und in dem Zuge kann es passieren, dass man eine andere als die deutsche Steuer zahlen und auch berechnen muss. Es würde ja reichen, wenn man aus den Feldern sozusagen Freitextpositionen (oä) macht, wo man Satz und Betrag frei eingeben kann, also ohne automatische Berechnung. VG
Gerade eben (24.2.20) eingegeben: österreichische Maut fällt österreichische Steuer 20% an - kann man leider nicht so eingeben.
Bitte also dieses Thema noch einmal überdenken! Vielen Dank.
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anonym kommentierte
Ich werde von Kleinunternehmern beliefert, deren Waren mit 9 Prozent besteuert werden. Bei der Belegerfassung kann aktuell nur zwischen 7 und 19 Prozent unterschieden werden. Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Mehrwertsteuerklassen eingegeben werden könnten.
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anonym kommentierte
Wir müssen in der Lage sein, bei Bedarf eine individuelle Mehrwertsteuer zu erstellen. Ein Beispiel: Sie haben einen Kunden aus Irland, liefern aber in die Niederlande. In diesem Fall soll die niederländische Mehrwertsteuer gelten, obwohl der Kunde in Irland ansässig ist. Wir müssen in der Lage sein, die Mehrwertsteuer direkt auf die Rechnung zu schreiben, anstatt sie aus einer Dropdown-Liste auszuwählen.
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anonym kommentierte
Für unsere Reisen ins Ausland müssen wir andere als die vorgegebenen Steuersätze heranziehen. Dies muss dem Kunden in der Rechnung ausgewiesen werden. Wir haben keine Möglichkeit, die bestehenden Steuersätze abzuändern bzw als Produkt zu hinterlegen. Lediglich die 3 angegebenen Steuersätze sind nutzbar. Hier sollte ein Freifeld eingesetzt sein, in dem man den abweichenden Steuersatz händisch ergänzen kann. Dies ist bei der Konkurrenz problemlos möglich.
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anonym kommentierte
Im Falle, dass ausländische Kunden eine Bestellung online abgeben, die Ware aber selbst in DE abholen muss die USt. in Deutschland abgeführt werden. Für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse sieht lexoffice bei Teilnahme am OSS Verfahren aber immer nur die ausländische USt. vor. Dies ist nicht korrekt und muss derzeit manuell abgebildet werden.
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anonym kommentierte
Ich erstelle in LexOffice meine Rechnungen an meine Kunden.
Zum einen Coachingrechnungen, die klassisch auf „4400 Erlöse 19% USt“ verbucht werden.
Zum anderen erstelle ich aber auch Rechnungen für Vermittlungsprovisionen, die ich gemäß Info meiner Steuerberatung auf „4569 Provisionsumsätze 19% USt“ buchen soll.Leider kann ich bei der Rechnungserstellung nicht vorab die Konten richtig hinterlegen, so dass dann fälschlicherweise auch die Provisionsumsätze automatisch dem Konto 4400 zugeordnet werden.
Somit muss ich das dann wieder stornieren, den Beleg neu einscannen und dem Konto 4569 zuordnen.
Ich rege daher an, dass es technisch angepasst wird, so dass ich, wenn ich Rechnungen erstelle, die Belege auch direkt richtig zuordnen kann, so wie ich es auch bei allen eingescannten Belegen machen kann.
Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, dass eine Rechnung, bei der Erstellung so bearbeitet werden kann, wie ein Beleg.
Ich wünsche mir, dass das von Seiten LexOffice angepasst wird, da es mir das Leben deutlich erleichtern würde.
Vielen Dank und schöne Grüße und ich freue mich auf unterstützende Stimmen
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anonym kommentierte
Warum kann man keine zusätzlichen Steuersätze anlegen?
Wir benutzen auch für Gutschriften 9,5% -
anonym kommentierte
Als deutscher Unternehmer ist man ab CHF 100.000,-/Jahr globalem Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn man in der Schweiz seine Leistung erbringt. Hier wäre es zwingend erforderlich, den schweizer Mehrwertsteuersatz anwählen zu können, bzw. einen eigenen Steuersatz anlegen zu können (z.B. 7,7%).
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anonym kommentierte
Wir bräuchten auch unbedingt den Steuersatz 23 %. Die Lösung wäre doch ein frei beschreibbares Feld.
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anonym kommentierte
UST 5,5 % für die Forstwirtschaft fehlt
Und wie gaht das jetzt ab 07 2021 für die anderen EU Staaten ?
Da fallen doch verschiedene UST Sätze an -
anonym kommentierte
Es ist zwingend nötig (und völlig unverständlich, dass das noch nicht geht), dass auch Rechnungen an Kunden aus Österreich erfassbar sind.
20% lassen sich bei den Steuersätzen nicht auswählen und bislang scheint es nicht mal einen Workaround zu geben? Soll man deswegen jetzt Steuerhinterziehung begehen, nur weil ein weiterer Datenbankeintrag fehlt?
Mindestens ein Workaround für Kunden in Ö ist dringend und zwingend nötig. In unserem Fall bis in zwei Wochen, wenn die Erklärung raus muss.
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Thr79 kommentierte
Bitte auch Ust. Sätze von Nachbarländern einfügen. Wir sind z. B. direkt an der Grenze zu Luxembourg, und können Lexoffice hier nicht nutzen was sehr Schade ist und wir uns wohl nach einem anderen Programm umsehen müssen.
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anonym kommentierte
Das ist auch bei Liefer schwellen wichtig!