Ich erstelle in LexOffice meine Rechnungen an meine Kunden.
Zum einen Coachingrechnungen, die klassisch auf „4400 Erlöse 19% USt“ verbucht werden.
Zum anderen erstelle ich aber auch Rechnungen für Vermittlungsprovisionen, die ich gemäß Info meiner Steuerberatung auf „4569 Provisionsumsätze 19% USt“ buchen soll.
Leider kann ich bei der Rechnungserstellung nicht vorab die Konten richtig hinterlegen, so dass dann fälschlicherweise auch die Provisionsumsätze automatisch dem Konto 4400 zugeordnet werden.
Somit muss ich das dann wieder stornieren, den Beleg neu einscannen und dem Konto 4569 zuordnen.
Ich rege daher an, dass es technisch angepasst wird, so dass ich, wenn ich Rechnungen erstelle, die Belege auch direkt richtig zuordnen kann, so wie ich es auch bei allen eingescannten Belegen machen kann.
Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, dass eine Rechnung, bei der Erstellung so bearbeitet werden kann, wie ein Beleg.
Ich wünsche mir, dass das von Seiten LexOffice angepasst wird, da es mir das Leben deutlich erleichtern würde.
Vielen Dank und schöne Grüße und ich freue mich auf unterstützende Stimmen
Ich erstelle in LexOffice meine Rechnungen an meine Kunden.
Zum einen Coachingrechnungen, die klassisch auf „4400 Erlöse 19% USt“ verbucht werden.
Zum anderen erstelle ich aber auch Rechnungen für Vermittlungsprovisionen, die ich gemäß Info meiner Steuerberatung auf „4569 Provisionsumsätze 19% USt“ buchen soll.
Leider kann ich bei der Rechnungserstellung nicht vorab die Konten richtig hinterlegen, so dass dann fälschlicherweise auch die Provisionsumsätze automatisch dem Konto 4400 zugeordnet werden.
Somit muss ich das dann wieder stornieren, den Beleg neu einscannen und dem Konto 4569 zuordnen.
Ich rege daher an, dass es technisch angepasst wird, so dass ich, wenn ich Rechnungen erstelle, die Belege auch direkt richtig zuordnen kann, so wie ich es auch bei allen eingescannten Belegen machen kann.
Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, dass eine Rechnung, bei der Erstellung so bearbeitet werden kann, wie ein Beleg.
Ich wünsche mir, dass das von Seiten LexOffice angepasst wird, da es mir das Leben deutlich erleichtern würde.
Vielen Dank und schöne Grüße und ich freue mich auf unterstützende Stimmen