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DM

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8 gefundene Ergebnisse

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Wir haben ein Problem beim Ausgleich des Kontos 1766 zum Jahreswechsel.

    Beispiel:

    Bei Rechnungsausgang (z.B. RG1000) im alten Jahr (2021) wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Haben bebucht.

    Bei Zahlungseingang zur Rechnung im neuen Jahr (2022) über die Bank wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Soll bebucht.

    Unterjährig gleicht sich das Konto 1766 mit Zahlungseingang aus. Zum Jahreswechsel nicht. Das hat folgenden Grund:

    In Lexoffice fehlt auf dem Konto 1766 der Saldenvortag (EB-Wert) zum 1.1.2022, damit sich das Konto 1766 bei Zahlungseingang ausgleicht.

    Um vernünftig mit Lexoffice arbeiten zu können muss es bitte eine Lösung zum genannten Problem geben, denn ansonsten wird das Programm für Benutzer die ohne Steuerberater arbeiten möchten leider unbrauchbar. Wir sind ansonsten äußerst zufrieden mit Lexoffice, aufgrund der Einfachheit und möchten gern weiterhin damit arbeiten.

    Wir bitten dringend um eine Lösung. Herzlichen Dank!

    DM unterstützt diese Idee  · 
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    Wir brauchen den Saldenvortrag unbedingt auf dem Konto 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig). Wir sind (EÜR) / Ist-Versteuerung. Oder wie macht ihr das zum Jahreswechsel?

  3. 1,313 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,  


    diese Idee steht nun auf unserer Roadmap. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald dies umgesetzt ist, aktualisieren wir den Status der Idee.  


    Viele Grüße 

    Finance-Team@lexoffice

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    Wir würden uns ebenfalls über die Umsetzung freuen.

    DM unterstützt diese Idee  · 
  4. 197 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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  6. 4,925 Stimmen
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    Johanna@lexoffice Team

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

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    DM kommentierte  · 

    Hallo. Ich verstehe den Kundenwunsch nicht. Warum kategorisierst Du den Krankenkassenbeitrag nicht? Es gibt ja die einmalige Beitragsrechnung, sodass weitere in Lexoffice generierte Belege aus meiner Sicht überflüssig sind. Genauso ist es mit der Miete. Es gibt den Mietvertrag, woraus der mtl. Betrag hervorgeht. Das ist das Dokument, welches für eine Prüfung durch das Finanzamt relevant ist. Ein weiterer selbst erstellter Beleg in Lexoffice für die Miete wäre m.E. nicht korrekt. Es reicht, den mtl. Betrag korrekt zu kategorisieren (ggf. mit MwSt.) Ich freue mich nochmals von Dir zu hören...

  8. 416 Stimmen
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    Das ist auch mein Wunsch. So könnten viele Fragen im Forum geklärt werden.

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