Saldenvorträge für alle Konten buchen (z.B. Darlehen)
Es müsste doch in einem Buchhaltungsprogramm möglich sein, alle Saldenvorträge (z.B. Darlehen) zu buchen!?

Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Vortrag des Kontos 1766- Umsatzsteuer nicht fällig- mit Saldo des Vorjahres bei noch offenen Forderungen zum 31.12.
Möglichkeit des manuellen Vortrages über das Konto 9000.
Bessere Abstimmbarkeit für die Jahres-USt-Erklärung -
BB kommentierte
Hallo, wir haben zum 1.1.2025 auf lexoffice umgestellt. Ich bin entsetzt, dass es nicht möglich ist, Saldenvorträge manuell zu buchen! Wie soll ich bitte die Verbindlichkeiten bzw. Forderungen einbuchen??
Ich bitte dringend um Lösung, da wir uns sonst ein anderes System suche müssen!! -
anonym kommentierte
Bei einem Umstieg von einem anderen System existieren immer Personenkonten mit Offenen Posten.
Saldenvorträge auf Liefernaten und Kunden müssen also zwingend für eine ordnungsgemäße Buchführung möglich sein.
Es ist unverständlich warum die gängigen EB- Konten nicht direkt bebucht werden können.
Bitte dringend ändern
Viele Grüße -
anonym kommentierte
Richten Sie in lexoffice Saldenvortragskonten für Sach- und Personenkonten ein, die sich nicht auf das Ergebnis auswirken, jedoch
eine Anpassung der Salden zwischen Steuerbüro und lexoffice ermöglichen. Z.B. in SKR 03 Konten 9000 - 9053 -
anonym kommentierte
Guten Tag, beim Umstieg von Lexware auf Lexoffice habe ich am Jahresanfang offene Posten Debitoren. Für Debitorenkonten kann ich den Saldo aber nicht initial setzen, er ist also falsch.
Es waäre gut wenn man für Debitor/Kreditorkonten den Saldenvortrag manuell setzen kann. -
Mandy kommentierte
Wir haben folgendes Problem:
Bei Rechnungsausgang (z.B. RG1000) im alten Jahr (2023) wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Haben bebucht.
Bei Zahlungseingang zur Rechnung im neuen Jahr (2024) wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Soll bebucht.
Unterjährig gleicht sich das Konto 1766 mit Zahlungseingang aus. Zum Jahreswechsel nicht. Das hat folgenden Grund:
In Lexoffice fehlt auf dem Konto 1766 der Saldenvortag (EB-Wert) zum 1.1.2024, damit sich das Konto 1766 bei Zahlungseingang ausgleicht.
Um vernünftig mit Lexoffice arbeiten zu können muss es bitte eine Lösung zum genannten Problem geben, denn ansonsten wird das Programm für Benutzer die ohne Steuerberater arbeiten möchten leider unbrauchbar. Wir sind ansonsten äußerst zufrieden mit Lexoffice, aufgrund der Einfachheit und möchten gern weiterhin damit arbeiten.
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe Ideengeber:innen,
der Saldenvortrag für einige hier genannte Konten ist bereits umgesetzt. Dies betrifft vor allem Darlehen und Lohn Verbindlichkeitskonten.
Nicht bei allen Konten ist ein Saldenvortrag sinnvoll oder technisch möglich. Daher bleibt diese Idee auf "Aktuell nicht vorgesehen", weil wir nicht alle Konten vortragen werden.
Ich wollte dies aber noch einmal klarstellen, weil ja doch die meisten der angesprochenen Konten umgesetzt wurden.
Sollten Ihnen noch einzelne Konten im Saldenvortrag fehlen, machen Sie gerne eigene Ideen dafür auf, damit dies differenzierter bewertet werden kann.Viele Grüße
Mia@lexoffice Team -
anonym kommentierte
krass, das sowas nicht geht. ist ja schon fast ein KO Kriterium. Man hat so viele Konten, die zum Jahresende vorgetragen werden müssen
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anonym kommentierte
Wie soll ich dann bitteschön als Soll-Versteuerndes Unternehmen meine Salden der Personenkonten und auch verschiedener Sachkonten wie durchlaufende Posten etc ins Reine bekommen??? Bei einer Steuerprüfung erwartet das Finanzamt, dass die laufende Buchhaltung korrekte Werte aufweist, d.h. dass die Salden aus dem Vorjahr korrekt in das neue Jahr übertragen werden! Ich lasse mich hier nicht mit dem Einwand, dass ja das der Steuerberater machen könne, abspeisen! Wenn ich diese falschen Salden immer weiter fortführen muss, stimmt irgendwann gar nichts mehr! Wenn meine Werte nicht mit den Werten die der Steuerberater bei sich führt, übereinstimmt, wird das Finanzamt mir Mauschelei vorwerfen.
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anonym kommentierte
Stimme vollkommen zu! Es ist einfach untragbar, dass man bei der Umstellung aus einem anderen System keine EB-Werte buchen kann, und dann die falschen Salden bis zum St. Nimmerleinstag fortführen soll!
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anonym kommentierte
Neben den Saldenvorträge der Banken sollen die wichtigsten Saldenvorträge (Debitoren, Kreditoren, Warenbestand) realisiert werden. Ein Sammelkonto pro Konto würde ausreichen (1x offene Forderungen, 1x offene Verbindlichkeiten, 1x Warenanfangsbestand).
Das würde helfen, die Daten gleich im Bilanz zu übernehmen.(Bearbeitet von admin) -
DM kommentierte
Wir haben ein Problem beim Ausgleich des Kontos 1766 zum Jahreswechsel.
Beispiel:
Bei Rechnungsausgang (z.B. RG1000) im alten Jahr (2021) wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Haben bebucht.
Bei Zahlungseingang zur Rechnung im neuen Jahr (2022) über die Bank wird das Konto 1766 (Ust nicht fällig 19%) im Soll bebucht.
Unterjährig gleicht sich das Konto 1766 mit Zahlungseingang aus. Zum Jahreswechsel nicht. Das hat folgenden Grund:
In Lexoffice fehlt auf dem Konto 1766 der Saldenvortag (EB-Wert) zum 1.1.2022, damit sich das Konto 1766 bei Zahlungseingang ausgleicht.
Um vernünftig mit Lexoffice arbeiten zu können muss es bitte eine Lösung zum genannten Problem geben, denn ansonsten wird das Programm für Benutzer die ohne Steuerberater arbeiten möchten leider unbrauchbar. Wir sind ansonsten äußerst zufrieden mit Lexoffice, aufgrund der Einfachheit und möchten gern weiterhin damit arbeiten.
Wir bitten dringend um eine Lösung. Herzlichen Dank!
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DM kommentierte
Wir brauchen den Saldenvortrag unbedingt auf dem Konto 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig). Wir sind (EÜR) / Ist-Versteuerung. Oder wie macht ihr das zum Jahreswechsel?
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billing kommentierte
Ich würde gerne bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen Abgrenzungen buchen können, die über die Monats- oder Jahresgrenze gehen. ARAP/PRAP.
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anonym kommentierte
Ein KO-Kriterium stimmt! Sonst muss man einen ersten "Darlehen"-Beleg machen (Buchung 3510 "Bankverbindlichkeiten" an 1800 "Kontokorrent") und dann händisch! einen zweiten "Tilgung"-Beleg (damit die Zahllast in die OP-Liste kommt und unter dem Personenkonto des Schuldners der Darlehensstand zu sehen ist...). Sehr gebastelt. Fehleranfällig.
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anonym kommentierte
Absolut notwendige Funktion, wenn man vom Steuerberater auf Lexoffice umstellen möchte! Bitte unbedingt ermöglichen, da sonst die Zahlen nicht stimmen!
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anonym kommentierte
Ich bin auch dafür, dass man die Salden-Vorträge manuell für alle Konten vortragen kann. Da ich zum 01.01.2021 auf dieses Programm umgestiegen bin.
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Sebastian kommentierte
Wie sieht es nun mit der Umsetzung aus? Das Anliegen ist nun 2 Jahre her! Ich benötige einen Saldenvortrag für das Verrechnungskonto EÜR
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anonym kommentierte
Beim Umstieg von Lexware Buchhalter auf Lexoffice fallen natürlich in Lexoffice nicht vorgetragene Konten wie z. B. "Umsatzsteuer nicht fällig 19%" auf. Die Begründung, dass der Steuerberater die Buchungen bei sich im System vornimmt, hinkt, da in Lexoffice dann die falschen Salden bis ins unendliche fortgeführt werden und sich im laufe der Zeit sogar summieren.
Bei der Bank geht's doch auch, also bitte die manuelle Vortragsbuchung ermöglich, damit die Zahlen auch wieder stimmen.
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anonym kommentierte
Ich bin auch dafür, dass man die Saldenvorträge manuell für alle Konten vortragen kann.