anonym
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12 gefundene Ergebnisse
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41 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
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88 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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413 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
482 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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1,178 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Ich kann mir nicht vorstellen, dass einzige Unternehmen zu sein, dass Darlehen ausgibt und dafür natürlich auch Zinsen verlangt. Nur kann man beides nicht buchen, ein Darlehen ist nunmal keine Rechnung und ein Darlehensnehmer nicht zwingend ein Kunde. In meinem aktuellen Fall geht es um ein Personaldarlehen - die Auszahlung soll ich über "Verbindlichkeiten aus Einbehaltung Arbeitnehmer" buchen, die Raten können dann via Pfändung vom Lohn einbehalten werden, gegenkonto hier dann automatisch "Verbindlichkeiten aus Einbehaltung Arbeitnehmer". Das allein ist schon handwerklich falsch. Dazu kommt jedoch, dass man keine Zinsen, welche Bestandteil der Raten sind buchen kann, auch nicht umbuchen. Antwort vom Support, dass muss dann extern via Abschlussarbeiten gebucht werden. Leider ein weiteres Manko an Lexoffice.