Kategorie für gewährte und erhaltene Darlehen
Bislang gibt es keine Möglichkeit, Darlehen die das Unternehmen an Dritte oder an den Geschäftsführer (z.B. bei einer GmbH) gewährt hat zu erfassen. Gleiches gilt für erhaltene Darlehen von einem Dritten (Bank).
-
anonym kommentierte
Hatte vor kurzem selbes problem, die einzige Möglichkeit besteht darin es als "zu prüfen" zu kontieren. LG
-
anonym kommentierte
Ich kann mir nicht vorstellen, dass einzige Unternehmen zu sein, dass Darlehen ausgibt und dafür natürlich auch Zinsen verlangt. Nur kann man beides nicht buchen, ein Darlehen ist nunmal keine Rechnung und ein Darlehensnehmer nicht zwingend ein Kunde. In meinem aktuellen Fall geht es um ein Personaldarlehen - die Auszahlung soll ich über "Verbindlichkeiten aus Einbehaltung Arbeitnehmer" buchen, die Raten können dann via Pfändung vom Lohn einbehalten werden, gegenkonto hier dann automatisch "Verbindlichkeiten aus Einbehaltung Arbeitnehmer". Das allein ist schon handwerklich falsch. Dazu kommt jedoch, dass man keine Zinsen, welche Bestandteil der Raten sind buchen kann, auch nicht umbuchen. Antwort vom Support, dass muss dann extern via Abschlussarbeiten gebucht werden. Leider ein weiteres Manko an Lexoffice.
-
anonym kommentierte
Für kleine Kapitalgesellschaften stellen die Gesellschafter immer wieder Darlehn als Gesellschafterdarlehn zur Verfügung. Es wäre sinnvoll, dafür eine eigene Kategorie zuschaffen und dafür das Konto 1665 zu hinterlegen.