Lexware Ideensammlung
Welche Idee steckt hinter Lexware?
Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.
Wie funktioniert die Ideensammlung?
Sie reichen Ihre Idee bei den Lexware-Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.
408 gefundene Ergebnisse
-
Erfassen von unbeweglichen Anlagegütern
Guten Tag,
leider bieten Sie derzeit nicht die Möglichkeit unbewegliche Anlagegüter zu erfassen. Es wäre schön,wenn das zukünftig mit aufgenommen wird.
Liebe Grüße36 Stimmen -
Anlage aus mehreren Einzelbelegen
Es wäre gut wenn man für eine Anlage mehrere Einzelbelege zuordnen könnte (wir haben zB Möbel, Küche... die sich aus mehreren Einzelbelegen zusammensetzt). Diese Belege sollten auch unter der 250€ Grenze für Anlagegüter liegen können, wenn sich alle Belege zusammen darüber addieren.
Darüber hinaus haben wir für einige Anlagen auch zwei Belege wenn es sich um eine Anzahlung und Schlusszahlung handelt - wir können hier weder zwei Belege der Anlage zuordnen noch den Abschreibungswert manuell anpassen, sodass wir entweder den falschen Wert dort stehen haben oder es manuell ohne Verknüpfung zum beleg erfassen müssen - das ist nervig76 Stimmen -
Buchung private Nutzung / Eigenverbrauch mit 7 % USt
Guten Tag,
ich habe die Mitteilung bekommen, dass die Buchung von Eigenverbrauch mit 7% USt nicht möglich ist. Könnten Sie das an ihr Entwicklungsteam weitergeben, dass es eine Buchungsmöglichkeit schafft? Davon betroffen sind ja alle Lebensmitteleinzelhändler, Bäckereien, Metzger, Restaurants, Imbisse, Blumenläden und zigtausende andere Betriebe, die Waren mit 7 % MwSt verkaufen. Viele Grüße
Rainer Krause56 Stimmen -
Kostenstellen
Es wäre schön, wenn zu den Buchungen ein Profit Center / ggf. auch Kostenstelle mit aufgenommen werden könnte, damit in einem Betrieb auch nach Profit Center analysiert werden könnte
839 StimmenLiebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team -
Verrechnungskonto um Belege miteinander verrechnen zu können
Hallo Zusammen,
es wäre schön wenn Rechnungen nicht nur per Privat, Kasse und Überweisung zu begleichen sind. Sobald es Privat ist wir es als Privatentnahme und Privateinlage definiert was dann zu Falschen Steuerauswertungen per Elster führt.
Denn Gutschriften und Rechnungen können auch verrechnet werden dazu wird aber ein Verrechnungskonto benötigt also 1360 Verrechnungskonto.
VG Denis
410 StimmenLiebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team -
Extra Kategorie für innergemeinschaftlichen Erwerb
Steuerlich korrekt wäre es, die Rechnungen von Lieferanten aus der EU extra buchen zu können, da es sich ja eigentlich nicht um die "normale" USt, handelt, sondern eher um durchlaufende Posten, bei der EÜR müssten alle diese Rechnungen mühselig herausgesucht werden aus den Umätzen, um sie zu buchen auf 1574/1774 etwa beim skr 03
1 Stimme -
Kontoauszug zum monatlichen Rechnungsabschluss hinzufügen
Einige Banken haben die Position "monatlicher Rechnungsabschluss". Diesem kann man keinen Beleg zuordnen.
Ich fände es sinnvoll, wenn ich hierzu den monatlichen Kontoauszug ablegen könnten. Dann wäre der am richtigen Ort gespeichert.
4 Stimmen -
Elster Umsatzsteuervoranmeldung muss auch vor Monatsultimo versandt werden können
Aktuell kann ich am 31.08. die Umsatzsteuervoranmeldung für 08 noch nicht abschicken. Wenn ich im Urlaub wäre und keine Dauerfristverlängerung hätte, könnte ich nicht pünktlich abgeben.
Das Versenden auch bereits untermonatig MUSS (ggf. auch mit einer Warnung) möglich sein!6 StimmenDie ELSTER-Schnittstelle erlaubt es uns nicht, eine Meldung für den laufenden Monat zu übermitteln. Dementsprechend kann Ihre Idee leider nicht umgesetzt werden.
-
Ergänzung des Kontos 8339
Umsätze, die im Ausland vor Ort generiert werden, z.B. auf einer Messe, könnten dann erfasst werden
Genial wäre natürlich, wenn man diese Umsätze direkt aus einem anderen System einlesen und mit dem entsprechenden ausländischen Steuersatz verbuchen könnte.4 Stimmen -
Beim Mehrwertsteuesatz Strom, Wasser, Gas bitte dringend 16% zur Auswahl geben
Bitte bei der Kategorie Strom, Wasser, Gas dringend den Mehrwertsteuersatz von 16% zur Auswahl geben, da sonst die Nebenkostenabrechnung von 2020 nicht richtig verbucht werden kann. Diese kommt bei uns immer erst 2 Jahre später.
3 Stimmen -
Arbeitszimmer
Viele haben Arbeitszimmer. In Lexoffice kann ich diese Kosten als "Privatentnahmen" buchen, kann aber nicht den "nicht abziehbaren Anteil" buchen.
68 Stimmen -
Ihre Lieblings Kategorien indivduell zusammenstellen
Anstatt aus 200 verschiedenen Kategorien die benötigten aus zu picken sollte man seine Favoriten entweder mit Stern/Farbe markieren können,
in ein Favoriten Kasten aufnehmen können oder jede Kategorie nach individueller relevanz ordnen können um ein schnelleres und effizienteres Vorgehen zu unterstützen119 Stimmen -
Verbesserte Druckansicht für die Umsatzsteuer-Zahllast mit Einzelauflistung der Belege
Die Druckansicht für die Umsatzsteur-Zahllast ist sehr dürftig.
Lediglich die Kategorien und Summen sind druckbar, jedoch keine Einzelauflistung mit Belegtext wie in der Webansicht.
Eine Einzelauflistung wird jedoch ggf. auf Anfrage vom Finanzamt benötigt. Da hat man den Salat.
(Funktion: Buchhaltung -> ELSTER -> Umsatzsteuer-Zahllast)42 StimmenMit den neugestalteten Steuerlichen Meldungen können Sie einzelne Positionen der UStVa auflisten und die entsprechenden Buchungen ausdrucken/als PDF speichern.
Die neuen steuerlichen Meldungen werden nach und nach an alle Kund:innen ausgespielt.
-
Kategorie "Benzin"
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Auswahlliste möglicher Buchungen ist ein Fehler.
Der Oberbegriff muss richtigerweise "Sprit" (oder "Kraftstoff") lauten, nicht "Benzin".
Es gibt verschiedene Kraftstoffe wie Normalbenzin, Super, Diesel, LPG, ...
Wenn ich Diesel tanke, dann gehört der Beleg unter "Sprit" oder "Kraftstoff" abgelegt.
(Oberbegriff "Benzin" ist völlig falsch.)
Es wäre nett, wenn Sie die Buchungsauswahlliste entsprechend ändern?!Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
M. F.11 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Das Buchungskonto dazu heißt jetzt "Laufende Fahrzeugbetriebskosten" und ist über die Kategorien "Fahrzeugpflege" und "Kraftstoff/Ladestrom" buchbar.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
-
Auch ohne Bankanbindung auf das Konto 1801 buchen
Wir haben keine Bankanbindung, möchten aber trotzdem den bezahlten Beleg dem Bankkonto zuordnen. Jetzt wird alles über "Privat" gebucht. Das ist unübersichtlich. Wir hätten gern die Möglichkeit, manuell zu bezahlen und direkt auf das Bankkonto zu buchen.
1 Stimme -
2021 Sofortabschreibung von Computern, Druckern und Scannern möglich .
Wie in dem n-tv Artikel zu lesen ist (https://www.n-tv.de/ratgeber/Rechner-kann-man-jetzt-sofort-absetzen-article22395951.html) kann man Computer uws. aus dem Jahr 2021 sofort abschrieben, aus Jahren davor kumuliert zum 2021 beenden. Wird das in Lexoffice umgesetzt?
178 Stimmen -
Einnahmen/Ausgaben-Überblick + Planung netto / Werte planen in Nettodarstellung oder USt mit hinterlegen
Aktuell kann man nur aus der Brutto-Darstellung in die Planungsansicht kommen. Alle Werte sind also inklusive der Umsatzsteuer dargestellt. Bei der Planung kann man die Umsatzsteuer aber nicht kategorisieren im Schwerpunkt "Steuer". Das macht es sehr irritierend, besonders wenn Werter aus dem Vorjahr genommen werden. Entweder kann man die Planungswerte aus der Nettodarstellung erstellen (was sinnvoller oder stringenter wäre) oder die Umsatzsteuer wird als Planungskategorie hinzugefügt.
29 Stimmen -
Liquidität mit lexoffice tagesaktuell
Dazu müsste der gewährte Verfügungsrahmen Bank(en) hinterlegt werden können (User).
Die Beträge zum Fälligkeitsdatum müssten tageweise addiert werden (lexoffice).
Optimal wäre eine Verlaufsgrafik im Dashboard.3 Stimmen -
Erlaube "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" für Verkäufe nach Deutschland aus Lagern in anderen EU-Ländern.
Erlaube "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" für Verkäufe nach Deutschland aus Lagern in anderen EU-Ländern.
Wenn Ihr Unternehmen OSS-registriert ist und Sie Ihre Produkte in Lagern außerhalb Ihres Sitzlandes in anderen EU-Ländern (Amazon CEE oder Pan EU) lagern, DANN sollten alle Verkäufe in Ihr Sitzland in Ihre OSS-Meldung gehen, und diese sollte als "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" kategorisiert werden.
Aber Lexoffice lässt dies nicht zu.
Ein Beispiel: Sie verkaufen ein Produkt aus Ihrem Lager in Polen an einen deutschen Kunden. Die Mehrwertsteuer sollte nicht auf Ihrer UmStVA für Deutschland deklariert werden, sondern in Ihrer OSS-Meldung erfasst werden.
"Fernverkäufe aus dem EU-Ausland…
1 Stimme -
GWG-Ausgabenminderung
Die nachträgliche Ausgabenminderung im Rahmen einer GWG-Buchung wird nicht zugelassen, wenn der Minderungsbetrag unterhalb € 250,- liegt. Dies ist nicht sachgemäß, denn nicht der Minderungsbetrag sondern der, nach dem Abzug der Minderungsbetrag, übriggebliebene Augabenbetrag allein ist für die Qualifizierung einer Ausgabe als GWG maßgeblich.
1 Stimme
- Sehen Sie Ihre Idee nicht?