Aktivierung nicht-selbstständig nutzbarer Gegenstände
Ich musste feststellen, dass Lexoffice offensichtlich grundlegende Vorgänge, die in der doppelten Buchführung (keine EÜR) nicht abbilden kann. Und zwar ist es wohl die offizielle Rechtssprechung, dass man Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind (etwa ein Drucker oder ein Tischbein) als Aktiva verbuchen muss und nicht einfach als Ausgabe abschreiben kann, selbst wenn diese unter 250 € kosten. Verstehe hier den Gesetzgeber auch, sonst könnte man ja eine teure Maschine einfach immer nur teilweise kaufen und dann jeweils sofort abschreiben.
Lexoffice bietet in dem derzeitigen Ausbaustand diese Möglichkeit nicht. Obwohl alle Grundfunktionen dafür vorhanden sind.
Könnten Sie bitte einfach das Buchen von Posten z.B. auf das Konto "Büroeinrichtung" erlauben, auch wenn diese weniger als 250 € kosten. Gerne noch einen Haken in dem Buchungsfenster einfügen, dass die 250€-Grenze außer Kraft setzt ("etwa: Dies ist ein nicht selbstständig nutzbares Gerät").
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anonym kommentierte
Eine Docking Station müsste eigentlich als BGA Kto 690 gebucht werden, da nicht selbständig nutzbar.
Das lässt Lexoffice nicht zu, da der Betrag nur 69,90 €.
Man müsste es als Büromaterial eingeben, was nicht richtig ist.