Umsatzsteuerfreie Einnahmen nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz
Da ich solche Einnahmen habe, muss ich die in der Ust-Meldung auch separat ausweisen. Es ist eigentlich nicht ganz verständlich für mich, dass ich diese Art der Einnahmen nicht über das Programm kennzeichnen kann, sodass sie in das Eltersformular übernommen werden können und ich die UST-Meldung einfach über Lexware machen kann. Das bedeutet für mich Übertragungsaufwand in das offizielle Elster-Tool und bei einem Programm, dass dafür wirbt, auch von Freiberuflern benutzt werden zu können, hätte ich das ehrlich gesagt erwartet.
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anonym kommentierte
... und ein Programm, das explizit in der Lexoffice-Werbung suggeriert auch für Heilberufe geeignet zu sein. Gurgel ich nach 'Buchhaltung Software Heilpraktiker ' (oder anderen Heilberufen) erscheint ganz oben Werbung von Lexoffice, die eindeutig verspricht, speziell für diese Berufsgruppen Software anzubieten. Dieses Werbeversprechen bitte ganz schnell einlösen!
Sie sind doch ein sehr seriöses Unternehmen, das keine falschen Werbeversprechungen macht. -
anonym kommentierte
Bitte dieumsatzsteuerbefreiten Umsätze nach § 4 Nr. 21 UStG anzeigen, sowohl in ELSTER als auch für die amtliche EÜR. Man muss diese sonst immer umständlich herausfinden, was hinderlich und nicht dienlich ist im Sinne von Arbeitserleichterung. Da in ELSTER das immer ein extra Punkt ist, der angegeben werden muss, wäre genau diese Einnahmens-Quelle wichtig. Hinweis: es handelt sich hier z.B. um Auftraggeber aus dem AZAV-zertifizierten Bildungsanbieter-Bereich, in dem es viele Aufträge gibt und wo sicherlich sehr viele Coaches und Berater:innen davon betroffen sind.
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anonym kommentierte
Auch für alle, die Unterricht jeglicher Art erteilen ist diese Funktion essentiell. Das betrifft z.B. quasi alle Musiker, die ich kenne.
Bitte dringend nachreichen. -
anonym kommentierte
geht mir genauso. Antwort vom Support unbefriedigend, werde wieder kündigen müssen. Programm ist so für sämtliche Heilmittelerbringer, die Heilmittelverordnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und ihre Steuerklärung selbst erstellen woll, unbrauchbar.
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anonym kommentierte
Das fehlen dieser Funktion, die eigentlich einfach realisiert werden sollte betrifft alle Heilmittelerbringer, also Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen, usw. . Es ist absolut unverständlich dass dieses Problem nicht gelöst wird.
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anonym kommentierte
Durch das fehlen dieser Funktion, hat meine Steuerberaterin einen erhöhten Aufwand und ich erhöhte Kosten. Es wäre toll, wenn es folgende Einstellung in LexOffice gäbe: "Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach UStG§4, Abs. 14, therapeutische Leistung"