Umsatzsteuersätze für Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Umsatzsteuersätze sollten auch manuell eingegeben werden können, wir als Gartenbau Unternehmen habe für selbst erzeugte Pflanzliche Waren einen Steuersatz von 10,7%, für Sägerei- oder Landwirtschaftliche Produkte gibt es noch unterschiedlichere Steuersätze.
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Mathias Kloß kommentierte
Ich hoffe das es etwas bringt meinen Komentar auch noch hier zu lassen.
Ich benötige die 10,7% auch dringend! -
Gartendoktor kommentierte
Mit welcher Begründung wird der Steuersatz von 10,7% eigentlich nicht eingeführt? Dieser Steuersatz ist doch nicht "exotisch", sondern ein völlig normaler Umsatzsteuersatz. "Aktuell nicht vorgesehen" grenzt an völliger Ignoranz und treibt die Nutzer von Lexoffice ohne nachvollziehbaren Gründen zum Wettbewerb.
Bitte dringend ändern. -
anonym kommentierte
Ich finde das auch sehr schwach für eine Buchhaltungssoftware, an dieser Stelle so beschränkt zu sein.
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anonym kommentierte
Ich bräuchte einen Steuersatz von 23 %. Warum kann man die Steuersätze nicht manuell anpassen? Dies würde allen helfen. Ich suche gerade nach einer Ersatzlösung zu Lexoffice, da ich das unbedingt benötige und so nicht arbeiten kann.
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Imkerei Werthonig kommentierte
Bitte unbedingt einführen!!!!
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anonym kommentierte
Gerade jetzt zur EU-Mehrwertsteuerreform am 1. Juli 2021 wird die Funktion von anpassbaren Steuersätzen sehr dringend benötigt. Es kann in der Tat nicht schwer sein, dass manuelle 0%, 7%, 19% Steuersatzfeld in ein manuelles Steuersatzfeld umzuwandeln.
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Feinschmecker kommentierte
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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Feinschmecker kommentierte
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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Feinschmecker kommentierte
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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ralfborgmann kommentierte
Es wäre sehr hilfreich, wenn man alle erlaubten Mehrwertsteuersätze (u.a. 10,7) bei der Rechnungsstellung nutzen könnte.
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anonym kommentierte
Der fehlende Steuersatz stellt leider für mich ein Ausschlusskriterium dar um LexOffice in Nutzerkreisen weiter zu empfehlen, die diesen Steuersatz zwingend benötigen. Da ich selbst LexOffice nutze und damit für meine Belange recht zufrieden bin, finde ich das sehr schade, zumal die Machbarkeit nach der kürzlich geprobten USt.-Anpassung durch staatliche Vorgaben ja mit vertretbarem Aufwand gegeben sein dürfte.
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anonym kommentierte
Ich stimme 100% zu. Letztendlich sollte dem Nutzer der Steuersatz selber überlassen werden. für uns ist Lexoffice so auch nicht nutzbar ( benötigen keinen Landwirtschaftlichen Satz, aber es gibt auch Transaktionen anderer Branchen die nicht 0% ,7% oder 19% sind ...)
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anonym kommentierte
Das Programm bietet eigentlich alles, was ich benötige... außer den Steuersatz von 10,7 %. Daher stimme ich hundertprozentig zu und würde mich über eine kurzfristige Umsetzung freuen. Technisch kann es nahc meinem Verständnis eigentlich kein Problem sein.
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Max Frölich kommentierte
Wenn es nicht berücksichtigt wird. Werde ich auch kündigen müssen...
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Sebastian Pauli kommentierte
Bei der erneuten Umstellung der Steuersätze im Januar könnte dieser Wunsch berücksichtigt werden. Bitte wenigstens mal evaluieren!
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Ulrich Jann kommentierte
Als Bäcker, der auch direkt beim Bauern einkauft, brauche ich dringend die 10,7 %
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anonym kommentierte
Ich werde jetzt kündigen, da man den Umsatzsteuersatz nicht ändern kann, brauche 10,7%.
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mv kommentierte
Wenn hier schon über 300 Stimmen für diesen Vorschlag sind. Plus die Stimmen der anderen Vorschläge mit dem selben Wunsch, dann hätte man auf einen Schlag wahrscheinlich mehrere hundert neuer Kunden.
Aber anscheinend legt man hier keinen Wert auf einen höheren Marktanteil. Da sind andere Firmen aber deutlich mehr auf Zack...Sorry, aber ohne die 10,7 % ist das Programm nicht nutzbar mittelalterlich stur...
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anonym kommentierte
Ich bin auch dafüf.
Brauche auch den Steuersatz mit 10,7%. -
anonym kommentierte
Umsatzsteuer landwirtschaftlicher Betrieb
Ich kann für meinen zweiten Betriebszweig Landwirtschaft den gültigen Steuersatz nicht erfassen. Es muss möglich sein, auch als Nutzer einen Steuersatz anzulegen oder dieser in Deutschland vorhandene Steuersatz muss in lexoffice abrufbar sein.