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anonym

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    Ich teile die Auffassung, dass es sich hier weniger um eine Idee als eher um einen Bug handelt; eine nicht fortlaufende Rechnungsnummerierung ist nach meinem Kenntnisstand nicht zulässig. Entsprechend sollte die Umsetzungszeit deutlich kürzer sein. Für mich stellt dieser Punkt ein Ausschlusskriterium dar um das Produkt weiter zu empfehlen, auch wenn ich selbst mit LexOffice ansonsten sehr zufrieden bin.

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  2. 543 Stimmen
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    Der fehlende Steuersatz stellt leider für mich ein Ausschlusskriterium dar um LexOffice in Nutzerkreisen weiter zu empfehlen, die diesen Steuersatz zwingend benötigen. Da ich selbst LexOffice nutze und damit für meine Belange recht zufrieden bin, finde ich das sehr schade, zumal die Machbarkeit nach der kürzlich geprobten USt.-Anpassung durch staatliche Vorgaben ja mit vertretbarem Aufwand gegeben sein dürfte.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  3. 1,247 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße
    Katja@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  4. 126 Stimmen
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    Bei Angeboten und Auftragsbestätigungen steht der Leistungszeitpunkt nicht unbedingt fest. Es wäre daher optimaler, vor allem auf die bevorstehende Änderung der Umsatzsteuer, wenn ich nur den Netto-Preis ausweisen könnte inkl. dem Hinweis "zzgl. der zum Zeitpunkt der Umsetzung gültigen Umsatzsteuer". Derzeit muss ich den Umsatzsteuersatz ausweisen, von dem ich annehme, dass er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten wird.

  5. 668 Stimmen
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