Anzahlung / Vorkassenzahlung bei Einnahmen und Ausgaben aufnehmen
Bitte in den Kategorien Einnahmen und Ausgaben für Belege erhaltene Anzahlung/Vorkassenzahlung oder geleistete Anzahlung/Vorkassenzahlung aufnehmen.

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anonym kommentierte
Nahezu alle Bestellungen werden über meinen Onlineshop per Vorkasse bezahlt, und z.T. erst Monate später geliefert und fakturiert. Um die Korrekt verbuchen zu verbuchen, wird ein Anzahlungskonto benötigt.
Der vom Support vorgeschlagene Umweg über eine manuell erstellte Lexoffice-Anzahlungsrechung ist keine Option und meine Warenwirtschaftssystem kann keinesfalls auf Lexoffice umgestellt werden.Schade, dass in einer ansich so tollen Buchhaltungssoftware wie Lexoffice eine solche Standardbuchung nicht möglich ist. Sollte es keine zeitnahe Lösung geben, werde ich eine Alternative für Lexoffice suchen müssen.
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Daniel Zimmermann kommentierte
Für mich ein Unding, das ich keine Anzahlgen buchen kann. Mein StB Flucht jedes mal ....
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anonym kommentierte
Ich führe eine kleine Pension. Auch hier wird die Vorabzahlung immer wichtiger, da dies auch eine gewisse Sicherheit für mich darstellt, wenn bspw. Gäste nicht anreisen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen und die Möglichkeiten zu schaffen, um eine korrekteVerbuchung zu ermöglichen. Vielen Dank!
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anonym kommentierte
Die Vorkassekonten einzubauen ist ein absolutes Muss.
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steven.sieber kommentierte
Hallo Lexoffice Team, wie ist denn hier der aktuelle Stand.
Wir bekommen auch sehr viele Anzahlungen von Kunden und zahlen Vorkasse an Lieferanten. Die Auslieferung der Ware erfolgt oft sehr viel später. Da freut sich dann der Steuerberater immer sehr darüber, dass etxtra umbuchen zu müssen und in lexoffice passt es dann auch gar nicht buchhalterisch. Warum kann man so ein wichtiges Konto nicht hinzufügen ?
Bitte zeitnah umsetzen. Es würde vielen Nutzern eine große Hilfe sein. -
anonym kommentierte
Da ich Rechnungen nicht über lexoffice stelle, kann ich Anzahlungen von der Bank nicht verbuchen. Bin aber als Ist-Versteuerer dazu verpflichtet. Somit ist meine Ust-Voranmeldung falsch.
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anonym kommentierte
Wenn es monatliche Vorauszalung geleistet wurde sollte man das als minus Betrag angeben und es soll auch damit ein negativer Gasamtbetrag möglich sein
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anonym kommentierte
Gutschrift auf Rechnungen
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Katja6999 kommentierte
Bei mir wird im Onlineshop die Ware immer per Vorkasse bezahlt, die Rechnungserstellung erfolgt nach der Lieferung. Bei IST-Versteuerung kommt es somit öfter vor, dass ich schon einen Zahlungseingang habe, aber noch keine Rechnung und diesen in die USt.-Voranmeldung mit reinnehmen muß. Diese Zahlung buche ich dann quasi ohne Beleg, würde aber gerne die Möglichkeit haben, die Rechnung später der Zahlung noch zuordnen zu können oder gegen ein Interimskonto gegenzubuchen, da nach der Übertragung an Elster ja alle Buchungen festgeschrieben sind.
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anonym kommentierte
Wir erhalten regelmäßig Anzahlungen von Kunden für Aufträge, welche erst Wochen später beliefert werden.
Üblicherweise müsste der Zahlungseingang auf Anzahlung (z.B. SKR03 1718) gebucht werden, und bei Lieferung / Rechnungsstellung aufgelöst werden: Debitor an Umsatzerlös - Anzahlung an Debitor. Das ist aber in Lexoffice lt. Support nicht möglich, weil das Anzahlungskonto nicht direkt gebucht werden kann. So müsste ich umständlich für jede Anzahlung eine Lexoffice Anzahlungsrechnung manuell erstellen (was für mich keine Option ist, weil ich in meinem Warenwirtschaftssystem mit Onlineshop fakturiere), oder umständlich den Steuerberater umbuchen lassen.
Als macht bitte einfach die Anzahlungskonten buchbar!! -
anonym kommentierte
Zahlung per Vorkasse wäre super. Da man die Anzahlungsrechnungen schnell aus den Augen verliert.
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anonym kommentierte
Anzahlungen die ein Kunde tätigt, sollten bei der Rechnung abgezogen werden - ohne dass extra eine Anzahlungsrechnung erstellt werden muss.
Als Beispiel: Der Kunde zahlt 100 € an (für ein Fotoshooting, um sich seinen Termin zu sichern. Dies ist vertraglich vereinbart).
Die Summe von 100 € sollte bei der (einzigen) Rechnung am Ende der Leistung abgezogen werden können, ohne hierfür extra eine Anzahlungsrechnung schreiben zu müssen.Vielen Dank.
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anonym kommentierte
Ja bitte erweitern Sie die Auswahl.
Als Steuerbüro muss man diverse Umbuchungen in Lexoffice durchführen können, wenn der Mandant es nicht kann. Sonst ist eine Abstimmung zwischen Lexoffice Sachkonten und den Konten des Buchhaltungsprogrammes des Steuerberaters nicht möglich. -
anonym kommentierte
Hier müsste bitte auch das Lieferdatum vermerkt werden können, damit der Vorsteuerabzug dem richtigen Abrechnungszeitraum zugeordnet wird. Danke!
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anonym kommentierte
Ich stoße hier gerade auf die gleiche Hürde:
Kann eine Ware im Werk nur gegen Barzahlung abholen, bekomme dazu fürs erste eine Quittung, die nicht den gesetztlichen Vorgaben entspricht und nur als Ausgabebeleg taugt, aber nicht zum VSt.-Abzug berechtigt.
Die Rechnung wird in der Verwaltung einige Tage später erstellt. Wenn ich sie einbuche und als "bezahlt aus Kasse" markieren will, bekomme ich den Hinweis, dass die Zahlung nicht vor dem Belegdatum liegen darf. M.E. wäre die Einführung einer Wahlmöglichkeit "Zahlung per Vorkasse" für Zahlung aus Kasse und über die Bank sinnvoll. Wie die Frage meines Vorgängers oben zeigt, ist dies durchaus nicht so außergewöhnlich. Hier wäre eine Ergänzung ganz hübsch! -
anonym kommentierte
Guten Tag,
nach einem längeren Telefonat mit dem Kundenservice sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es aktuell nicht möglich ist das Gegenstück zu Abschlagsrechnungen/erhaltenen Anzahlungen zu buchen und korrekt zu verrechnen.
In meinem konkreten Fall geht es um die korrekte Bearbeitung von content.de Rechnungen, diese haben auch selber einen Ratgeber da es anscheinend häufiger zu Fragen kam:
https://www.content.de/downloads/Hinweise_Buchhaltung_Steuerberater.pdfNach aktuellem Verständnis ist es via lexoffice nicht möglich, das Konto 1186 (SKR04, geleistete Anzahlungen) anzusprechen und mit einer Schlussrechnung später zu verrechnen.
Als temporären Workaround werden wir es jetzt über ein Pseudo-Konto probieren zu lösen, wo das Guthaben via Geldtransit draufgebucht wird. Ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei und könnte später Probleme geben.
Vielen Dank und schöne Grüße
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Edy Willems kommentierte
Das selbe ist auch bei Abschlagsrechnungen zutreffend und es gäbe einen klaren Überblick der Zahlungen.
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Arthur Pluta kommentierte
Leider finde ich keine Möglichkeit Beträge die bar o. per Überweisung als Vorkasse an Lieferanten gingen zu verbuchen, außer als Geldtransit.
Das ist sehr mühsam und umständlich, denn ich muß parallel zu Lexoffice eine Tabelle führen, in der ich die Vorkassebeträge für meinen Lieferanten führe, die ich im Kto. Geldtransit zwischenparke. Wenn irgend wann die Rechnung des Lieferanten kommt, muß ich dann die Gegenbuchung durchführen und sie in der Tabelle notieren.
Oder gibt es eine elegantere Möglichkeit? Diese Vorkasse an Lieferanten ist doch nichts exotisches oder?