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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Ich stoße hier gerade auf die gleiche Hürde:
    Kann eine Ware im Werk nur gegen Barzahlung abholen, bekomme dazu fürs erste eine Quittung, die nicht den gesetztlichen Vorgaben entspricht und nur als Ausgabebeleg taugt, aber nicht zum VSt.-Abzug berechtigt.
    Die Rechnung wird in der Verwaltung einige Tage später erstellt. Wenn ich sie einbuche und als "bezahlt aus Kasse" markieren will, bekomme ich den Hinweis, dass die Zahlung nicht vor dem Belegdatum liegen darf. M.E. wäre die Einführung einer Wahlmöglichkeit "Zahlung per Vorkasse" für Zahlung aus Kasse und über die Bank sinnvoll. Wie die Frage meines Vorgängers oben zeigt, ist dies durchaus nicht so außergewöhnlich. Hier wäre eine Ergänzung ganz hübsch!

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