Nicht selbstständig nutzbare Anschaffungen müssen lt. Gesetz abgeschrieben werden, unabhängig vom Anschaffungswert
Aktuell kann man nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter unter 250
EUR nicht als Anlagegut erfassen und abschreiben. Dies ist laut Steuerberater nicht zulässig. Bitte ändern! Sehe keine andere Möglichkeit diese Posten korrekt zu buchen, damit die Buchführung einer Steuerprüfung standhält.

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anonym kommentierte
Beim Buchen oder Aktivieren von zusätzlichen Geräten im Anlageverzeichnis, die NICHT GWG sind, kann man nichts verbuchen, was (je nach Steuerjahr) 250 Euro oder 150 Euro unterschreitet. Damit sind offenkundig die GWG-Grenzen gemeint. Allerdings gibt es ja auch NICHT SELBSTSTÄNDIG nutzbare Artikel wie Objektive oder Lampenstative o.ä., die unter genannten Summen liegen - und die Artikel kann man also gar nicht selbst verbuchen. Ich muss mein altes Anlageverzeichnis zu Lexoffice mitnehmen und eben "nachbauen". Leider geht das aus genannten Gründen nicht und daher muss ich zu einem Konkurrenzprodukt wechseln. Sehr sehr schade.
Oder gibt es Tricks? Workarounds?
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Jakob Schmitt kommentierte
In der Tat sehr wichtig! Derzeit ist die Hierzu ein Beispiel: Ich habe eine Kamera gekauft, die ich als Anlage abschreibe. Dazu wurde nun ein Objektiv gekauft, welches den maximal zulässigen Preis für GWG überschreitet und auch nicht ohne Kamera nutzbar ist. Nun stellt sich die Frage, wie das Objektiv abgeschrieben werden soll. Es gibt derzeit keine Möglichkeit, das Objektiv als Zugang zum Anlagegut Kamera hinzuzuaktivieren.
Einzige Möglichkeit: in Lexoffice die Anlage Kamera löschen, um die Belege des Objektivs zu denen der Kamera hinzufügen zu können. Ist aber nicht praktikabel, da über die Abschreibedauer einer Kamera auch Abgänge erfolgen (zB. Objektive wieder verkauft werden).
Fazit: nach derzeitigem Stand ist die Funktion "Abschreibungen (Anlagegüter verwalten)" nicht praktikabel nutzbar.
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anonym kommentierte
Das Anlegen von Anlagegütern ist gut umgesetzt. Allerdings bringt das Ganze nur begrenzt was, wenn Zugänge zu diesen Anlagegütern nicht hinzugefügt werden können.
In meinen Augen ist eine solche Funktion zwingend erforderlich.
Bitte umsetzten oder aufzeigen wie man damit anderweitig in Lexoffice umgehen kann. -
anonym kommentierte
Wir brauchen ebenfalls die zusätzliche Aktivierung von Werten für bestehende Anlagegüter.
Kann man hier noch zusätzliche Felder für Zubuchung vorsehen? Dann könnte die Abschreibung in lexoffice korrekt durchgeführt werden und die G + V wäre ebenfalls korrekt.
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aschieberle.fotografie kommentierte
Ich würde diese Funktion auch sehr begrüßen wenn es möglich wäre einzelnen Anlagegütern Zu- oder Abgänge hinzu oder wegzubuchen.
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Nicolas Döring (konzepd e.K.) kommentierte
Es muss möglich werden, Zu- und Abgänge zu einzelnen Anlagen zu erfassen, sodass diese korrekt dargestellt werden.
Das ist aktuell schon sehr Problematisch, wenn z. B. eine Festplatte in einem Computer kaputt geht und ersetzt werden muss. Genauso verhält es sich, wenn ein Computer z.B. mit einer neuen Grafikkarte aufgerüstet wird - ja das kann man als separates Anlagegut erfassen, aber das ist nicht Sinn einer Anlagenverwaltung.
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manuel.hanen kommentierte
Jap! Wichtig!
Bisher lege ich für jede Anlagenzuschreibung (aktuell ein Server, der neue Festplatten bekommen hat) ein eigenes Anlagegut an. Das wird auf Dauer eine Menge Krempel. -
anonym kommentierte
Ich hätte gerne die Möglichkeit im Nachgang noch auf eine Anlage eine Aktivierung vorzunehmen. Bei mir gibt es öfters Dinge, die ich noch nachträglich auf das Anlagegut aktivieren möchte. So kenne ich das auch von einer richtigen Anlagenbuchhaltung. Bisher muss ich meine Anlagenbuchhaltung immer noch durch den Steuerberater anfertigen lassen, da dies in Lexoffice nicht möglich ist.