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247 votesAktuell nicht vorgesehen · 25 comments · lexoffice Ideensammlung » Buchhaltung · Flag idea as inappropriate… · Admin →
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Da dies nicht optional, sondern bei bestimmten Posten Pflicht ist, muss dies möglich sein, ohne dass man sich mit Hilfsbelegen oder Kontoausblendungen behelfen muss, oder anderenfalls die EÜR nicht korrekt ist und dann vom Jahresabschluss des Steuerberaters abweicht. Bei einer Prüfung hat man dann sonst verschiedene Versionen der Buchhaltung oder eine falsche. Das ist kein Nullsummenspiel, sondern macht bei Jahren mit unterschiedlich hohem Gewinn durchaus einen Unterschied.