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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Beim Buchen oder Aktivieren von zusätzlichen Geräten im Anlageverzeichnis, die NICHT GWG sind, kann man nichts verbuchen, was (je nach Steuerjahr) 250 Euro oder 150 Euro unterschreitet. Damit sind offenkundig die GWG-Grenzen gemeint. Allerdings gibt es ja auch NICHT SELBSTSTÄNDIG nutzbare Artikel wie Objektive oder Lampenstative o.ä., die unter genannten Summen liegen - und die Artikel kann man also gar nicht selbst verbuchen. Ich muss mein altes Anlageverzeichnis zu Lexoffice mitnehmen und eben "nachbauen". Leider geht das aus genannten Gründen nicht und daher muss ich zu einem Konkurrenzprodukt wechseln. Sehr sehr schade.

    Oder gibt es Tricks? Workarounds?

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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