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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
26 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteLeider gibt es zumindest für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung derzeit keine Möglichkeit die Pauschalen fürs home-office einzutragen.
Eine Nachfrage beim lexoffice-Support ergab, dass die Pauschale massgeblich für nicht Selbständige gedacht wäre und verwies auf den Nachtrag im Zuge der Einkommensteuererklärung über den Lexware-Partner smartsteuer.
Das Finanzamt fordert jedoch die Eingabe ins EÜR-Formular, was auch bei lexoffice selbst beschrieben ist: https://www.lexoffice.de/wissenswelt/buchhaltung/homeoffice-absetzen/
Zitat: "Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, tragen Sie die Tagespauschale für die Arbeit im Homeoffice in Höhe von bis zu 1.260 Euro im Jahr in Zeile 63 „Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ der Anlage EÜR 2023 ein."
Für die durchaus vielen Homeoffice/Tagespauschalen Nutzer unter den Selbständigen, wie Journalisten, Kreative, Programmierer sollte lexoffice dringend die Kategorie "Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" bei der Belegerfassung einführen.
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Es ist für alle Kunden im Ausland meiner Meinung nach unerlässlich, wenn auf meiner Rechnung meiner Absenderanschrift auch "Deutschland" oder "Germany" steht. Momentan ist das leider nicht möglich..