Homeoffice-Tagespauschale
Derzeit muss die Homeoffice-Tagespauschale für die Steuererklärung "manuell" in die EÜR eingegeben werden. Wenn man mit smartsteuer arbeitet, heißt das nach Erstellung der amtlichen EÜR in lexoffice. Eine Buchung in lexoffice und eine korrekte Erstellung der amtlichen EÜR, die die Tagespauschale dann schon enthalten sollte, ist nicht möglich. Als selbstständige Person ist man aber zur korrekten und lückenlosen Buchhaltung verpflichtet.
Ich rege daher an, dass die Buchung der Homeoffice-Tagespauschale in lexoffice künftig ermöglicht wird, um eine lückenlose und gesetzeskonforme Buchhaltung sicherzustellen.
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anonym kommentierte
Das fände ich auch sehr wichtig!
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anonym kommentierte
Leider gibt es zumindest für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung derzeit keine Möglichkeit die Pauschalen fürs home-office einzutragen.
Eine Nachfrage beim lexoffice-Support ergab, dass die Pauschale massgeblich für nicht Selbständige gedacht wäre und verwies auf den Nachtrag im Zuge der Einkommensteuererklärung über den Lexware-Partner smartsteuer.
Das Finanzamt fordert jedoch die Eingabe ins EÜR-Formular, was auch bei lexoffice selbst beschrieben ist: https://www.lexoffice.de/wissenswelt/buchhaltung/homeoffice-absetzen/
Zitat: "Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, tragen Sie die Tagespauschale für die Arbeit im Homeoffice in Höhe von bis zu 1.260 Euro im Jahr in Zeile 63 „Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ der Anlage EÜR 2023 ein."
Für die durchaus vielen Homeoffice/Tagespauschalen Nutzer unter den Selbständigen, wie Journalisten, Kreative, Programmierer sollte lexoffice dringend die Kategorie "Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" bei der Belegerfassung einführen.