anonym
My feedback
5 gefundene Ergebnisse
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3,625 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir halten dieses Feature für interessant. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung, er steht aber weiterhin für Sie offen zur Abstimmung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir den Status entsprechend aktualisieren.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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1,145 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
280 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
Zusätzliche Währungen mit einführen inkl. Umrechnung auf der Rechnung und Vorauswahl für den Kunden.
122 Stimmenanonym unterstützt diese Idee · -
3,134 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
anonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteMindestens in der XL-Version (die ja internationale Angebote und Rechnungen explizit unterstützt) würde ich mir die Option wünschen, ein zweites Briefpapier anzulegen.
Dieses sollte für englischsprachige Korrespondenz automatisch wählbar sein. Ich würde dort z.B. internationale Telefonvorwahlen, "Germany" in der Postanschrift, "VAT" statt "USt" eintragen.
Ich finde es sehr enttäuschend, dass dieser Wunsch vom lexoffice-Team kommentarlos als "aktuell nicht vorgesehen" eingruppiert wird.
Wie kann das angehen?? Dies ist kein nettes Gimmick, sondern für eine korrekte Erfassung solcher nicht selbständig nutzbarer Wirtschaftsgüter schlicht vorgeschrieben! Ich abonniere lexoffice doch, um eine ordnungsgemäße (wenn auch möglichst einfache) Buchhaltung zu machen, die auch einer Prüfung standhält.