Begriff Gutschrift wählbar statt Rechnungskorrektur
Es wäre hilfreich, wenn ich eine Gutschrift auch als solche kennzeichnen könnte, statt sie "Rechnungskorrektur" nennen zu müssen, weil lexoffice das so vorgibt. Wenn ich z.B. Honorare zahle, ist es einfach keine Rechnungskorrektur, sondern eben eine Gutschrift...
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anonym kommentierte
Am 13.12.2023 hat es schon jemand treffen beschrieben. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen einer Stornorechnung (oder Rechnungskorrektur) und einer Gutschrift als Leistungsempfänger im Sinne einer umgekehrten Rechnung. Diese Gutschriften sind in lexoffice nicht möglich. Da nützt auch die Umstellung oder das hinschreiben "Gutschrift" nichts. Das Gutschriftverfahren müsste dringend aufgenommen werden, da es doch sehr viele Unternehmer als Abrechnungsform nutzen. Dabei ist dringend zu berücksichtigen, dass es auch Gutschriften an Kleinunternehmer gibt (hier darf keine Steuer ausgewiesen werden auch wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist) und Privatpersonen. Ebenfalls wichtig Gutschriften im Reverse Charge Verfahren.
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anonym kommentierte
Wenn man im Kopfbereich unter Belegtitel "Gutschrift" eingibt, steht auf der Gutschrift nicht mehr Rechnungskorrektur, sondern Gutschrift. Es geht also
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anonym kommentierte
Wir hatten bereits mehrfach Diskussionen mit der Steuerberatung und den Kunden führen müssen aufgrund der vorgegebenen Bezeichnung "Rechnungskorrektur". Das ist glasklar eine Gutschrift bei unseren Zwecken. Bitte um Umsetzung!
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anonym kommentierte
Funktion Rechnungskorrektur ist unnötig kompliziert gestaltet.
Eine Belegfunktion Gutschrift wo man einfach den Betrag eingeben kann wäre super. -
daniel kommentierte
Als jemand, der regelmäßig Lizenzhonorare an Autor:innen im In- und Ausland (EU und Non-EU) zahlt, benötige ich eine saubere Gutschrift. Inklusive der Option, das korrekte Konto in SKR04 zu wählen und je nach Zielland Reverse Charge, UISt. oder komplett UST.-frei anzuwenden. Das ist über die Rechnungskorrektur nicht möglich.
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anonym kommentierte
Gutschrift für Kunden bzw Lieferanten erstellen!
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anonym kommentierte
es wäre gut,wenn man bei der Rechnung umstellen könnte, auf Gutschrift erstellen oder Rechnung erstellen.Ich Arbeite viel mit Gutschriften (Provision Auszahlung, Rückvergütung Auszahlung)
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anonym kommentierte
Einfach Belegtitel ändern in "Gutschrift"
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anonym kommentierte
Finde ich auch wichtig – und ich will keine Workarounds mit Textänderungen o.ä. haben.
Ich zahle Provisionen per Gutschrift an Dritte (Vermittler) aus, die muss ich seit der kürzlichen Umstellung auf lexoffice bitten, mir wieder Rechnungen zu schreiben. Das ist ziemlich mau. -
anonym kommentierte
Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnungskorrektur. Diese beiden Begriffe werden gerne synonym genutzt, obwohl sie verschiedene Bedeutungen haben. Damit das Wort Gutschrift nicht mehr bei einer Rechnungskorrektur verwendet wird, kam es zu einer Gesetzesänderung. Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine umgekehrte Rechnung. Eine Rechnungskorrektur ist dagegen eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Diese kann man auch mit den Begriffen Stornorechnung oder Korrekturrechnung benennen.
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anonym kommentierte
Man kann auch anstatt Rechnungskorrekturen eine Stornorechnung schreiben ist das gleiche wie Gutschrift. Reicht beim Steuerberater aus zum ausgleichen der offenen Posten.
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anonym kommentierte
Im Kopfbereich bei der Rechnungskorrektur kann man den Belegtitel manuell abändern und den Begriff "Gutschrift" als Standart abspeichertn