Gutscheinverwaltung
Toll wäre die Möglichkeit, Gutscheine zu verwalten:
Anlegen
- automatisch erzeugte, fortlaufende Nummer
- Kontakt
- automatisches Datum
- Gültigkeit
- Betrag
Diese kann man dann auf der Rechnung/Angebot... wie ein Produkt mit negativem Betrag hinzufügen (mit Nummer).
Wenn die Rechnung abgeschlossen ist, wird der Gutschein als eingelöst markiert. Vorzugsweise ist er dann auch nicht mehr auswählbar.
Danke
Diese Funktion ist eher für Webshops relevant.
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Thomas Reimer kommentierte
Bei Produkt/Service die Stückzahleingabe mit negativem Vorzeichen zulassen (wie bei Browserversion). Dann ist die einfache Rücknahme eines Artikels möglich. Bei Zubehör ist es zu Aufwändig extra eine Rechnungskorrektur/Gutschrift zu schreiben. Das gleiche gilt für Gutscheine etc.
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anonym kommentierte
Ich habe Probleme damit, verkaufte Gutscheine zu verbuchen und bei der Einlösung zu verrechnen. Wäre es nicht möglich eine extra Einnahme für Gutscheine einzurichten, welche dann quasi als Finanzkonto geführt werden? Bei Verbuchung einer Rechnung, welche mit Gutschein beglichen wurde, könnte man dort den Gutschein als Zahlungsart wählen. Momentan, kann ich zahlungseingänge durch Gutscheine erst verbuchen, wenn die Gutscheine eingelöst wurden. Mir fehlt also ein Zwischenschritt zum „Parken“ der Gutscheine.
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anonym kommentierte
Das Einlösen von Gutscheinen (in der Gastronomie) stellt für meine Kasse eine Erlösminderung dar. Bei der Belegerfassung meiner Tagesabschlüsse in lexoffice lässt sich diese "negative Einnahme" aber leider nicht zusammen mit den normalen Einnahmen verbuchen, obwohl es die Kategorie "ERLÖSMINDERUNGEN" unter Einnahmen gibt. Ich muss also jeden einzelnen Tagesabschluss doppelt buchen: Zunächst die "normalen" Umsätze mit 19 und 7% Steuern und dann eine zweite Buchung als Einnahmen-Minderung mit der Summe der eingelösten Gutschein-Beträge.
Für mich wäre es eine große Arbeitserleichterung, wenn ich das "Einlösen von Gutscheinen" als Erlösminderung direkt bei der Einnahmen-Buchung meiner Tagesabschlüsse mit eingeben könnte.
Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Der Beleg (Tagesabschluss) wird verbucht unter "Einnahme" und der Gesamtbetrag wird über "Betrag aufteilen" wie folgt aufgesplittet:Einnahmen 19% 1.000,- Euro
Einnahmen 7% 420,- Euro
Einnahmen 0% 100,- Euro (Gutscheinverkauf)
Erlösminderung 0% - 20,- Euro (Gutschein-Einlösen)Gesamtbetrag = 1.500,- Euro
Wenn ich das in EINEM Buchungssatz erfassen könnte, wäre das großartig!! :-)
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anonym kommentierte
Gerade für Ladengeschäfte ist das Thema Gutscheine wichtig. Wir verkaufen fast täglich Gutscheine bzw. lösen diese ein. Es gibt doch die entsprechenden Konten in SKR03 und 04.
Es kann doch nicht sein, dass die tägliche Verbuchung der Kassenvorgänge so umständlich ist. Wir erwarten schnellstens eine Lösung! -
anonym kommentierte
Um das Thema nochmal nach vorne zu holen: das ist immens wichtig und im Tagesgeschäft absolut Standard! Aktuell hangele ich mich von einer unbefriedigenden Lösung zu nächsten mit dem Effekt, das meine Kasse in Lexoffice nie genau mit der tatsächlichen externen Registrierkasse übereinstimmt. Warum kann ich das Gutscheinkonto nicht einfach direkt bebuchen? Es ist doch vorhanden im SKR04!!!
..und bitte: der vorgeschlagene Workaround von Lexoffice, der hier in einem Kommentar zitiert wurde, ist doch ein Witz? Ich arbeite mit diesem Programm, um mir die Arbeit zu vereinfachen, nicht um alles noch viel komplizierter zu machen!
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Graf Zahl kommentierte
Wieso "nur für Webshops"? Das ist auch für Ladengeschäfte interessant. Gerade jetzt vor Weihnachten werden doch Geschenkgutscheine wie verrückt gekauft. Die kann ich in Lexoffice leider nicht vernünftig verbuchen.
Es würde ja schon reichen, wenn man das Konto 1796 Ausgegebene Geschenkgutscheine anbuchen könnte - dann könnte man den aktuellen Einlösungsstand auf einen Blick sehen. Geht aber weder über Bank/Paypal noch über Kasse. Derzeit nutze ich 1360 Geldtransit, und dadurch wird es sehr unübersichtlich.
Nach achteinhalb Jahren könnte sich das doch vielleicht mal jemand wieder anschauen bei Lexoffice?
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anonym kommentierte
Ein Gutscheinbuch wäre wirklich gut, damit man ausgegebene Gutscheine erfassen und revisionssicher nachweisen kann.
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anonym kommentierte
Eine Wert-Geschenkkarte als Produkt mit einem Negativwert anlegen. Somit kann man diesen als letzte Position anlegen und der Wert wird automatisch Abgezogen.
Bsp.
- Geschenkkarte Wert 25 EuroNach Rechnungsstellung letzte Position:
- Geschenkkarte - 25 Euro
Dieser Wert wird von der Gesamtsumme abgezogen.
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anonym kommentierte
Wieso ist diese Funktion nur für Webshops relevant? In meiner Manufaktur verkaufe ich regelmäßig Gutscheine, die ich aktuell umständlich "verarbeiten" muss. Ihr Team scheint hier sehr unterschiedliche Lösungsvorschläge anzubieten, die gleichermaßen kompliziert sind. Bitte schaffen Sie schnell eine Lösung.
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anonym kommentierte
Es wäre gut, wenn man einen Beleg "Gutschein", der bereits bezahlt wurde, einem neuem Beleg als eine Art Abschlag zuordnen könnte. So dass die Gutschein-Summe von der Rechnungssumme, die bei Einlösung des Gutscheins entsteht, abziehen könnte.
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STS-Runningconcept kommentierte
Leider kann ich den Kommentar das Gutscheine nur für Webshops relevant ist, überhaupt nicht verstehen. Ich bin Lauftrainer und habe einen Einzelhandel. Ich stehe sehr oft vor dem Problem wie gehe ich mit Gutscheinen um.
Wie schon erwähnt wenigstens eine korrekte Rechnung müsste doch erzeugt werden können.Ich hoffe das Lexoffice Team überdenkt seine ablehnende Haltung nochmals!
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STS-Runningconcept kommentierte
Jeder kennt sicherlich das Problem mit Gutscheinen. Ob man das Verbuchen richtig abbilden muss bleibt dahin gestellt. Was aber sehr
wünschenswert wäre, das ich wenigstens eine korrekte Rechnung dem Kunden zukommen lassen kann.
Dass heißt ganz normale Rechnungsstellung und nachdem die Rechnung komplett ausgewiesen wird mit Mehrwertsteuer nochmals die Möglichkeit eine Position einzufügen wo ein Gutscheinbetrag Abzug möglich ist.
Es kann doch nicht sein, das ich all diesen Kunden keine Rechnung über Ihr Programm erstellen kann.
Ich hoffe sowas wäre auch in Ihrem Sinne und könnte umgesetzt werden. -
Flairnailstyle UG kommentierte
nicht jede Firma hat einen Webshop. Die Aussage, das Gutscheine nur für Webshops relevant sind, ist unsinnig. Wir betreiben ein Ladengeschäft und geben Gutscheine händisch an Kunden aus, die diese dann selbst einlösen können, aber auch weiter geben können. Das ist völlig unabhängig von einem Webschop. Die Gutscheinverwaltung gehört unbedingt implemtiert.
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anonym kommentierte
Würde auch gerne Gutscheine an Kunden für erfolgreiche Empfehlungen (Kundenakquise) ausgeben und verwalten, ebenso in meinem Webshop einführen....
Ihr Carlos Wagner -
Karin Kremer-Krolik kommentierte
Hallo lexoffice Team,
zumindest sollte es einen Vorgang geben wie man Gutscheine die in der Registrierkasse erfasst wurden, buchen kann. Normalerweise bucht man dies über ein Verbindlichkeitskonto. Leider ist das bisher nicht möglich. Die vorgeschlagene Buchung über durchlaufende Posten und das Privatkonto ist einfach ungenügend. Einfach nur Schade. Gutscheine sind aus dem Tagesgeschäft nicht mehr wegzudenken. -
anonym kommentierte
...zumindest sollten die entsprechenden Konten im SKR03 freigeschaltet werden oder angelegt werden können. In der Kontenübersicht sind diese zwar vorhanden, aber bei der Auswahl der Kategorie besteht keine Möglichkeit auf diese zu buchen. Gerade in der jetzigen Zeit gewinnt das ordnungsgmäße Buchen von Gutscheinen stark an Bedeutung!
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anonym kommentierte
Wir verkaufen in unserem Ladengeschäft und Onlineshops Wertgutscheine. Für diese fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an. Der Betrag müsste zwar in die Barkasse oder das Bankkonto eingehen, aber auf ein Interimskonto gebucht werden.
Wenn der Gutschein eingelöst wird, entfällt entsprechend die Mehrwertsteuer. Der Kunde kann den Gutschein komplett einlösen und zur Teilzahlung nutzen oder nur teilweise einlösen.Der Lexoffice Support hat uns eine höchst komplizierte Lösung angeboten:
Das Problem bei diesen Gutschein Fällen ist, dass es kein Gutschein Konto gibt auf dem dieser Umsatz geparkt werden kann.Daher empfiehlt es sich über durchlaufende Posten zu gehen und dieses Konto als Gutschein Konto zu nutzen.
Das bedeutet konkret:Schritt 1: Kunde kauft einen Gutschein.
Erfassen Sie einen Einnahmenbeleg über die Belegerfassung. Als Kunden können Sie den Kunden anlegen oder den Sammelkunden verwenden. Falls Sie den Gutschein eingescannt haben, können Sie diesen zusätzlich in den Beleg hochladen.Wählen bei Art der Einnahme "durchlaufende Posten" und vermerken Sie in der Beschreibung gegebenenfalls dass es sich um einen Gutscheinkauf handelt.
Kauft der Kunde den Gutschein in bar, so wählen Sie die Zahlart "Kasse". Der Einnahmenbeleg ist nun in der Kasse als durchlaufender Posten verbucht. Weder die Umsatzsteuer wird ausgewiesen, noch ist die Einnahme erfolgswirksam.
Schritt 2: Kunde löst den Gutschein ein
Erstellen Sie eine Rechnung für Ihren Kunden. Der Gutschein darf hier nicht in Abzug gebracht werden, da die Berechnungsgrundlage der USt. der Rechnungsbetrag ist. Würden Sie den Gutschein hier in Abzug bringen, so mindern Sie damit die Berechnungsgrundlage und somit auch die ausgewiesene USt. Daher sollte der Rechnungsbetrag nicht durch den Gutschein gemindert werden.Tragen Sie in der Schlussbemerkung ein, dass es in diesem Fall eine Einlösung des Gutscheins in Höhe des Gutscheinbetrages gab. Stellen Sie die Rechnung anschließend fertig.
Die Rechnung ist nun offen und unbezahlt. Deckt der Gutschein den gesamten Rechnungsbetrag ab, so erfassen Sie eine manuelle Zahlung über "Zahlung erfassen" und Privat. Deckt der Gutschein nur einen Teil der Rechnungssumme ab, so erfassen Sie zwei Zahlungen. Den Gutscheinbetrag wieder als manuelle Zahlung über Privat, den zweiten Teil der Zahlung entweder per Kasse bei Barzahlung oder Sie warten auf den Bankvorgang bei Überweisung und ordnen diesen dann später der offenen Rechnung zu.
Schritt 3: Abschluss Privatkonto, Verrechnung mit durchlaufenden Posten
Dazu zwei Optionen:3.1. Sie erfassen nun einen Beleg als Einnahmenminderung über den Gutscheinbetrag, ebenfalls auf den selben Kunden, durchlaufender Posten, Zahlart "Privat". Das Privatkonto und der durchlaufende Posten werden demnach glatt gezogen.
3.2 Sie lassen das Privatkonto und die durchlaufenden Posten im Zuge der Jahresabschluss von Ihrem StB. berichtigen.
Wir machen den Jahresabschluss bislang selbst und hatten eigentlich vor uns diese Arbeit mit Lexoffice zu vereinfachen.
Wann wird Lexoffice die Funktion Gutscheine richtig zu verbuchen hinzufügen?
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Mario Fuchs kommentierte
Hallo liebes Lexoffice Team,
auch wir haben Bedarf an einer Gutscheinverwaltung. Unsere Töpferei wickelt zu 100 % alle Kontobewegungen über Lexoffice ab. Nur die Gutscheine nicht.
Bitte überdenken Sie Ihr damalig Entscheidung.
Besten Dank im Voraus. -
Mario Fuchs kommentierte
Sehr geehrtes Lexoffice Team,
unsere Kunden möchten auch gerne Gutscheine für unsere Töpferei verschenken. Eine Abwicklung dieser Möglichkeit über Lexoffice wäre für uns sehr hilfreich, da die gesamte Buchhaltung über ihr System läuft.
Ich bitte Sie auch, ihre damalige Entscheidung zu überdenken.
Besten Dank im Voraus. -
anonym kommentierte
Auch ich habe Bedarf, Gutscheine zu buchen und bin hilflos, wie ich dies in Lexoffice erfassen soll.
Der kontinuierliche Bedarf sollte doch zu einer Umsetzung ihrerseits führen.
Danke!