anonym
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3 gefundene Ergebnisse
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1,250 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
439 Stimmen
Diese Funktion ist eher für Webshops relevant.
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
252 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Das Einlösen von Gutscheinen (in der Gastronomie) stellt für meine Kasse eine Erlösminderung dar. Bei der Belegerfassung meiner Tagesabschlüsse in lexoffice lässt sich diese "negative Einnahme" aber leider nicht zusammen mit den normalen Einnahmen verbuchen, obwohl es die Kategorie "ERLÖSMINDERUNGEN" unter Einnahmen gibt. Ich muss also jeden einzelnen Tagesabschluss doppelt buchen: Zunächst die "normalen" Umsätze mit 19 und 7% Steuern und dann eine zweite Buchung als Einnahmen-Minderung mit der Summe der eingelösten Gutschein-Beträge.
Für mich wäre es eine große Arbeitserleichterung, wenn ich das "Einlösen von Gutscheinen" als Erlösminderung direkt bei der Einnahmen-Buchung meiner Tagesabschlüsse mit eingeben könnte.
Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Der Beleg (Tagesabschluss) wird verbucht unter "Einnahme" und der Gesamtbetrag wird über "Betrag aufteilen" wie folgt aufgesplittet:
Einnahmen 19% 1.000,- Euro
Einnahmen 7% 420,- Euro
Einnahmen 0% 100,- Euro (Gutscheinverkauf)
Erlösminderung 0% - 20,- Euro (Gutschein-Einlösen)
Gesamtbetrag = 1.500,- Euro
Wenn ich das in EINEM Buchungssatz erfassen könnte, wäre das großartig!! :-)