Stufensystem für Mahnungen /Mahngebühren automatisch berechnen u einfügen /Mahngebühren mit Zahlungsziel
Bei der Erstellung einer Mahnung wäre es klasse, wenn die Verzugszinsen mit dem aktuell gültigen Zinssatz automatisch berechnet und eingefügt werden.
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Wieso passiert hier nichts, bzw. gibt es kein Feedback von der Entwickler / Produktmanagement Seite?
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Sebastian Jabbusch kommentierte
Das wäre sehr dringend !! Vor allem weil andere Anbieter das auch schon lange können :(
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Wolfango Padelo kommentierte
Wenn nach erfolgter 3. Mahnung und dem entsprechenden, letztmaligen Erreichen des Zahlungsziel immer noch kein Geldeingang zu verzeichnen ist, dann wäre es professionell, eine Option "INKASSO" zu installieren. Ein entsprechendes Inkasso-Partner-Unternehmen übernimmt dann den Fall - gegen entsprechende Gebühr versteht sich.
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Peter Rösch kommentierte
Mahngebühren wären toll.
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Paul O. kommentierte
Ich würde die angesprochenen Funktionen auch sehr begrüßen, sinnvoll wäre auch noch dem Kunden in der Mahnung vorzuzeigen, wieviel Tage der Rechungsbetrag schon überfällig ist!
Mich/den Kunden interessiert in der Mahnung nicht dass es eig. eine Rechnung nur mit "Mahnung" als überschrift ist. Viel sinnvoller ist hier eine Gesamtübersicht.
Es gibt ja leider auch Kunden, welche mehrere Mahnungen erhalten haben, jedoch den überblick verloren haben.
Hier mal meine Idee zum Mahnschreiben:
Tabellarische Ansicht der wichtigen Daten:
Aufgelistet in folgende Spalten:
1. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum, Zinstage, Forderung, Zahlung, Saldo, WKz, Mahnstufe (MS)Das ganze je Zeile eine aufgelistete Rechnung.
Im der Gesamtforderungsrechnung sollen dann bitte noch die Mahngebühren je Mahnstufe stehen sowie der eigens anpassbare Verzugszins (oder der gesetzliche + den eigenen)
@lexoffice -> es sollte schön langsam auch in solche Sachen mal Bewegung kommen, da Ihre Mitbewerber nicht schlafen! Manche Ideen hängen schon sehr lange bei eurer sog. "Ideensammlung"
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Stephan Rankers kommentierte
Ich schage for bei jeder neuen Mahnstufe alle Positionen aus den vorangeganenen Beleg zu Übernehmen.
In dem zu zahlenden Betrag sollte dann immer der Betrag der zuletzt eingegebenen Mahnung bzw. einer Rechnungskorrektur übernommen werden. -
Stephan Rankers kommentierte
Leider gehört das Mahnwesen zum täglichen geschäft von Gewerbetreibenden.
Im Internet habe ich zur Berechnung von Verzugszinsen einen Link gefunden: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/Es wäre sehr gut wenn man diese Funktionalität in lexoffice integrieren könnte, so dan man bei ab der 2. Mahnung optional die automatich berechneten Verzuigszinsen hinzufügen kann.
PS: Bitte auch ein Standard Produkt Mahngebührpauschale (2,50€, Umsatzsteuerbefeit) mit aktueller Rechnungsnummer der Mahnung hinzufügen.
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anonym kommentierte
Sehr gute Idee!! Würde diese Funktion auf jeden Fall auch nutzen.
Man müsste dann nur bei der Rechnungserstellung ein Datum oder Zeitraum vorgeben, bis zu dem die Zahlung eingegangen sein muss. -
anonym kommentierte
Wäre es nicht eine gute Möglichkeit einen Automatischen Mahnungs-Versand einschalten zu können.
Hier könnte ich beispielsweise einstellen nach wie viel Tagen nach eigentlicher Zahlungsfälligkeit eine Zahlungserinnerung/Mahnung an den Kunden per E-Mail versendet wird. -
anonym kommentierte
Bereits vom Kunden erfolgte Teilzahlungen sollten bei der Generierung einer Mahnung automatisch in Abzug gebracht werden!
Ich möchte beim Kunden schließlich nicht den gesamten Betrag mahnen, sondern nur den offenen Restbetrag. Dabei sollte der bisherige Zahlungsverlauf aber transparent bleiben. Also ausgewiesene Gesamtsumme minus Teilzahlung ergibt zu zahlenden Restbetrag.
Der lexoffice Support konnte mir bestätigen, dass „solch ein schöner Automatismus“ noch nicht existiert und händisch nur über den Hack mit der Menge -1 als neue Position ergänzt werden kann. Aktuell ist bei der Erstellung von Mahnungen also immer Vorsicht geboten :(
Bitte dringend ändern!
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anonym kommentierte
Leider wird eine Rechnung die angemahnt worden ist als bezahlt makiert wenn nur der original Rechnungsbetrag beglichen wird. Hier wäre es sinnvoll das der offene Restbetrag der gemahnten Rechnung sichtbar bleibt und die Rechnung nicht als bezahlt makiert wird.
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anonym kommentierte
Es wäre übersichtlicher und hilfreich wenn die Position Mahnung mit in die Liste der offenen/ überfälligen Rechnungen in der Navigationsleite " Alle Belege" mit aufgeführt wird. So muss man nicht in jede einzelne Rechnung gehen um zu schauen welche Mahnstufe erreicht ist.
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Tino Klein kommentierte
Es sollten auch bereits geleistete Teilzahlungen mit in die Mahnung integriert und die noch offene Summe angezeigt werden.
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Cybertek kommentierte
Das Mahn-System von Lexoffice ist so schon sehr gut umgesetzt, könnte aber hier und da noch einige wichtige Updates bekommen.
zum Beispiel diesen Punkt: "Mahnungen automatisch erstellen und Mahngebühren verrechnet...ich hätte dazu 2 Vorschläge:
1. im aktuelle System dropdown Menu im Rechnung Bearbeitungsbereich "Mahnungen" die Option zur Auswahl kommt welche Mahnung-Stufe und deren Gebühren dann automatisch addiert werden und das Dokument als Mahnung verschickt wird.
2. Vorschlag: nach meiner Meinung sogar die bessere Idee ein zusätzliches separates Mahnsystem wo überfällige Rechnungen deren Mahnung automatisch oder mit zusätzlicher Bestätigung erstellt und an dem Kunden via Mail etc verschickt wird.
natürlich mit Angaben der RE Nummer und deren Mahn-stufe sowie Mahngebühren...aufgelistet werden. Das würde uns als Kunde von Lexoffice sehr viel Zeit einsparen und Lexoffice positiv weiterentwickeln "meine Meinung"
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anonym kommentierte
Auch noch mal von mir der Hinweis der eindeutigen Darstellung. Ich kann angemahnte Rechnungen anzeigen lassen, jedoch sehe ich nicht die Mahnstufe, bzw. wann angemahnt wurde.
Ebenso kann ich mir nicht anzeigen lassen, welche offenen Rechnungen noch nicht angemaht wurden. Sehr schwer zu handhaben und fehleranfällig. -
anonym kommentierte
Ergänzung: nicht nur die Information, ob die Rechnung überfällig ist darstellen. Es sollte auch angezeigt werden, wann der Kunde zuletzt und wie oft insgesamt gemahnt wurde. Wenn ich das richtig sehe, bekomme ich nicht raus, wann eine Mahn-E-Mail versendet wurde.
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K.D.Schmitz kommentierte
Haben wir schon in einem anderen Vorschlag positiv gevotet .
So ein 3 stufen Verfahren ist üblich, wir kennen gar kein anderes.
Nur muss dann auch die zweite Mahnung mit Frist zum Anwalt, sonnst nützt das
alles nicht. Klar...immer je nach Kunde.
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K.D.Schmitz kommentierte
Stimmt genau. Dann noch die erste "Erinnerung" dann Stufe 1 + 2 mit Kosten ggf. dann passt es.
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Waldemar kommentierte
Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Mahnwesen etwas weiter ausgebaut wird um die Punkte "optinale Gebühren", sodass ich einem Kunden, der im Zahlungsverzug Mahngebühren zusätzlich zur Rechnung aufschlagen darf sowie die Mahnungen mit einem Zahlungsziel definieren kann. Sprich die Mahnung hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Nach Ablauf der 14 Tage soll die Mahnung im Bereich "Rechnung überfällig" erneut erscheinen, sodass ich bei der zweiten Mahnung die Gebühren aufschlagen kann. Das erleichtert die zeitliche Verfolgung der verschickten Mahnungen.
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe lexoffice-Nutzer,
wir freuen uns sehr, Ihnen die Funktion Zahlungserinnerung ankündigen zu können. In Kürze steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung.
Allen Nutzern, die für diese Idee gevotet haben, gilt unser Dank für Ihre Geduld.Viele Grüße, Ihr Team von lexoffice.