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lexoffice Ideensammlung

Welche Idee steckt hinter lexoffice ?

Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.

Wie funktioniert die Ideensammlung?

Sie reichen Ihre Idee bei den lexoffice Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.

  • Aktive Ideen
  • Top Ideen
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  • Mein Feedback

323 gefundene Ergebnisse

  1. Uneinbringliche Forderungen

    Hallo Zusammen, ich freue mich über die vielen Benutzer von Lexoffice, die ja scheinbar alle Kunden haben die immer bezahlen.
    Leider ist das bei uns nicht so!
    Nun würde ich gern die Rechnungen inkl. Umsatzsteuer ausbuchen.
    Bitte nicht wieder damit anfangen "benutzen Sie die Rechnungskorrektur", das ist absolut unprofessionell für ein Buchhaltungsprogramm. Bitte fügen Sie die Option dafür ein.
    Zitat von einem Mitbewerber "Wenn ein derartiger Fall eintritt, kann die offene Forderung komplett ausgebucht werden. Auch die Umsatzsteuer darf korrigiert werden und falls du sie bereits an das Finanzamt bezahlt hast, darfst du sie dir zurück holen."
    Hier sollte auch…

    892 Stimmen
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  2. Belege zu einer Abschreibung zusammenfassen

    Beim Bau von Immobilien oder größeren Anlagegütern sind immer mehrere Belege vorhanden in einen längeren Zeitraum die allerdings alle einer Abschreibung entsprechen und schlussendlich erst mit Abschluss der Bausmaßnahme in die AfA gehen, dafür ist ein Überbrückungskonto notwendig oder die Option Belege zusammen zu einem Projekt zu fassen

    4 Stimmen
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  3. Anlagespiegel nach HGB

    Anlagespiegel nach HGB

    Der Anlagespiegel sollte nach HGB gegliedert sein.
    Eine Anlage die im gleichen Jahr rein und raus geht (zb. Defekt) wird in den AHK nicht angezeigt.

    Anlagespiegel ist ohne aufwendige Nachbearbeitung nicht brauchbar.

    4 Stimmen
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  4. 1% Methode ohne Gehaltabrechnung aut. monatlich erfassen

    Ich muss einen Firmenwagen zu jedem Monatsersten händisch über die Buchhaltung buchen. Hier sollte eine Automatisierung stattfinden können, in dem man Fhzg und Wert erfasst und das System automatisch monatlich bucht. Ein Zusammenspiel mit den Informationen der dazugehörigen Anlage wäre auch sinnvoll.

    9 Stimmen
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  5. mehrere Umsatzarten erfassen können

    es geht darum, verschiedene Umsatzarten (z.B. umsatzsteuerfrei, umsatzsteuerpflichtig) getrennt voneinander/auf unterschiedlichen Konten erfassen zu können.

    Beispiel 1: Ein Kleinunternehmer erbringt grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG und zusätzlich umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG. Hier ist es wichtig im Nachhinein feststellen zu können, wie hoch der jeweilige Umsatz im Jahr war um die Einhaltung der Grenzen nach §19 Abs. 3 UStG überprüfen zu können. Dies soll gewährleistet werden, ohne jede Rechnung einzeln überprüfen oder separate Excel-Listen führen zu müssen.

    Beispiel 2: Für die USt-Voranmeldung (ggf. durch Steuerberater/in) ist es erforderlich, gewissen Umsätze separat in…

    13 Stimmen
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  6. Extra Kategorie für innergemeinschaftlichen Erwerb

    Steuerlich korrekt wäre es, die Rechnungen von Lieferanten aus der EU extra buchen zu können, da es sich ja eigentlich nicht um die "normale" USt, handelt, sondern eher um durchlaufende Posten, bei der EÜR müssten alle diese Rechnungen mühselig herausgesucht werden aus den Umätzen, um sie zu buchen auf 1574/1774 etwa beim skr 03

    1 Stimme
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  7. MWSt. bei Miete/Pacht bzw. keine MWSt bei Versicherungen

    Bei der Erfassung/Kategorisierung von Versicherungsbeiträgen ploppt automatisch das MWst.-Fenster 19 % auf, muss also korrekterweise zugeklickt werden, da zwar 19 % Vers.steuer, aber eben keine Umsatzsteuer enthalten!
    Dagegen ploppt bei Miete/Pacht kein MWst.-Fenster auf, obwohl Miete für gewerbl. Räume VSt. abzugsberechtigt ist, muss ich wieder extra Fenster anklicken. Ebenso auf der Einnahmenseite, bei der Vermietung von Gegenständen z.B., ist auch keine USt in der Maske vorgesehen, was steuerrechtlich falsch ist und zu weiteren unnötigen Klicks zwingt. Könnte das System wenigstens bei Wiederholungsbuchungen diese steuerlichen Zuordnungen sich merken?

    18 Stimmen
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  8. ZM-Meldung für Bundeszentralamt für Steuern: Wenn ich nur Leistungen abrechne und keine Lieferungen benötige

    ZM-Meldung für Bundeszentralamt für Steuern: Wenn ich nur Leistungen abrechne und keine Lieferungen benötige - dann wäre eine Einstellung bei lexoffice für mich super, damit ich keine Fehler bei der Meldung mache.

    4 Stimmen
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  9. §13b bitte für alle Aufwandskonten ermöglichen

    Ich habe mir Bürobedarf in den Niederlanden bestellt und die Rechnung ist EU-konform mit §13b UStG-Ausweis zugesandt worden. Ich kann bei der Belegerfassung jedoch kein Bürobedarf §13b erfassen.

    Gleiches triff auch auf sonstigen Betriebsbedarf zu, da ich viel von Amazon Business aus der EU zugesandt bekomme. Alle Rechnungen werden mit 0,00 € USt. ausgewiesen.

    Wie kann ich in Lexoffice die Rechnung korrekt erfassen, ohne dass die falsche Zuordnung der USt. und des Aufwands gewählt werden muss? Bitte stellt die Eingabe für die Aufwandskonten entsprechend um.

    115 Stimmen
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  10. Abschlussbuchungen

    Um Abschlussbuchungen ganz leicht vornehmen zu können (wie z.B. die Buchung der Home-Office Pauschale max. 600 Euro auf das Konto 4651 EÜR-Position 177) sollte man bei der "Belegerfassung" oben bei "Lieferant auswählen" die Option "Abschlussbuchung" auswählen können, wodurch das Belegfeld (Belegnr. und Belegdatum) verschwindet bzw. ausgeblendet wird (da ja kein Beleg vorhanden ist). Dann kann man als Zahlart "Privat bezahlt auswählen" und ganz einfach die Home-Office Pauschale auf das Konto 4651 (SKR03) "Beschränkt abziehbare BA" buchen. So stimmt die Buchhaltung mit der EÜR überein und alle Ausgaben sind nachvollziehbar verbucht.
    So könnte man dann auch ganz einfach den betrieblichen KFZ-Anteil…

    7 Stimmen
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  11. Zuordnung Kostenstellen

    ist doch echt simpel umzusetzen, weiteres Feld bei der Belegerfassung erstellen und aus der Datenbank heraus Auswertung zur Verfügung stellen. Würde ja schon reichen eine GuV nach Feld Kostenstellen zu filtern und dann als Excel-Export zur Verfügung stellen

    227 Stimmen
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  12. Man erkennt manchmal nicht, ob Steuer für den Beleg erfasst wurden

    Man erkennt manchmal nicht, ob Steuer für den Beleg erfasst wurden.
    Manche Namen von "Art der Ausgabe" sind so lang so, dass der Steuersatz nicht mehr erkennbar ist. Vor allem fällt es auf, wenn man die Belege überprüft, nachdem sie gespeichert sind.

    34 Stimmen
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  13. Beim Mehrwertsteuesatz Strom, Wasser, Gas bitte dringend 16% zur Auswahl geben

    Bitte bei der Kategorie Strom, Wasser, Gas dringend den Mehrwertsteuersatz von 16% zur Auswahl geben, da sonst die Nebenkostenabrechnung von 2020 nicht richtig verbucht werden kann. Diese kommt bei uns immer erst 2 Jahre später.

    3 Stimmen
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  14. Sachentnahme Gastronomie 7 und 19 %

    In der Gastronomie müssen die Sachentnahmen aufgeteilt werden in 7 und 19%, das ist leider nicht möglich. Wäre für alle Gastronomen sicherlich wichtig.
    Danke

    44 Stimmen
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  15. Nettobeträge

    Es wäre von Vorteil, bei den offenen Posten die Beträge in netto und brutto anzuzeigen, netto ist doch viel interessanter als brutto

    10 Stimmen
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  16. Anlagevermögen / Anpassungsmöglichkeiten nach Übernahmen aus Drittprogramm

    Bei einem Wechsel zur Lexoffice Cloud aus einem anderen Finanzbuchhaltungsprogramm ist das Anlagevermögen zu übernehmen. Bei Lexoffice gibt es leider keine Funktion, dass man manuell in den historischen Abschreibungsverlauf eingreifen kann, um die AfA an das Anlagevermögen des vorherigen Programms anzupassen. Genauso besteht keine Möglichkeit Sonderabschreibungen vornehmen zu können (z.B. § 7g Abs. 5 EStG). Somit kann man das zu übernehmende Anlagevermögen leider nur händisch außerhalb von Lexoffice führen und manuell in der EÜR eintragen. Das erschwert jedoch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

    13 Stimmen
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  17. Export Sachkonten mit Saldo als PDF

    Momentan muss man für jedes Sachkonto einzeln über die Druckfunktion ein PDF mit Schlussaldo des einzelnen Kontos erstellen. Ich würde gerne die Sachkonten gebündelt als PDF und/oder CSV mit Saldo exportieren können. Momentan kann man nur EIN CSV mit ALLEN Konten darin und OHNE Saldo erstellen.

    20 Stimmen
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  18. Halbjahresberichte GuV, Kontenübersicht, etc.

    Bisher sind in den Berichten (GuV, Kontenübersicht, etc.) lediglich das komplette Jahr, das Quartal und der Monat auswählbar.
    Die Bank verlangt derzeit die "Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse".
    Entweder zum 30.06 (Halbjahr) oder zum 30.08 (letzter Monatsabschluss).
    Beides ist derzeit nicht möglich.
    Könnte man wenigstens Halbjahr 1 und Halbjahr 2 ergänzen?

    22 Stimmen
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  19. Aktivierung nicht-selbstständig nutzbarer Gegenstände

    Ich musste feststellen, dass Lexoffice offensichtlich grundlegende Vorgänge, die in der doppelten Buchführung (keine EÜR) nicht abbilden kann. Und zwar ist es wohl die offizielle Rechtssprechung, dass man Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind (etwa ein Drucker oder ein Tischbein) als Aktiva verbuchen muss und nicht einfach als Ausgabe abschreiben kann, selbst wenn diese unter 250 € kosten. Verstehe hier den Gesetzgeber auch, sonst könnte man ja eine teure Maschine einfach immer nur teilweise kaufen und dann jeweils sofort abschreiben.

    Lexoffice bietet in dem derzeitigen Ausbaustand diese Möglichkeit nicht. Obwohl alle Grundfunktionen dafür vorhanden sind.

    Könnten Sie bitte einfach das…

    7 Stimmen
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  20. Ausblendung von Optionen für Personengesellschaften, wenn Kapitalgesellschaft hinterlegt

    Optionen, die für Kapitelgesellschaften nicht gelten ("privat bezahlt" oder Konten für den Unternehmer) sollten nicht ausgewählt werden können.

    13 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    wir werden zwar diese Konten und Funktionen nicht ausblenden, aber die Möglichkeit "privat bezahlt" wird in Zukunft auch auf die Gesellschaftsform schauen und entsprechende Buchungen für Kapitalgesellschaften möglich machen. 

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

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