Privatnutzung KFZ durch Angestellten und umsatzsteuerlicher Anteil Arbeitgeber
Guten Tag,
wenn einem Mitarbeiter ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, dann kann der
ertragssteuerliche Anteil (1%, 0,5%, 0,25%) zwar korrekt in Lexoffice Lohn&Gehalt abgebildet werden, jedoch
muss vom Arbeitgeber der umsatzsteuerliche Anteil immer bezogen auf 1% abgeführt werden. Dazu fehlt ein Eintrag in der Buchungsmaske "Private Fahrzeugnutzung". Man kann zwar die Auswahl "0% für Pedelecs, Fahrräder usw." missbrauchen indem man dort einen exorbitant hohen Wert einträgt, so dass ein korrekter Umsatzsteuer Buchungssatz erzeugt wird, dies ist aber sehr unschön.
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anonym
kommentierte
die 0,25% gelten nur für den Gewinn/Verlust für den Übertrag in die Einkommensteuererklärung. Umsatzsteuerlich gilt weiterhin die 1% Regelung. Deswegen beziehen sich die 19% immernoch dadrauf. Ist in Elster eine Abweichung wenn man Betriebseinnahmen und private Nutzung (0,25 oder 0,5%) hat, aber es ist Rechtlich so richtig.