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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    die 0,25% gelten nur für den Gewinn/Verlust für den Übertrag in die Einkommensteuererklärung. Umsatzsteuerlich gilt weiterhin die 1% Regelung. Deswegen beziehen sich die 19% immernoch dadrauf. Ist in Elster eine Abweichung wenn man Betriebseinnahmen und private Nutzung (0,25 oder 0,5%) hat, aber es ist Rechtlich so richtig.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  2. 45 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

    anonym unterstützt diese Idee  ·