anonym
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anonym
unterstützt diese Idee
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45 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
anonym
unterstützt diese Idee
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die 0,25% gelten nur für den Gewinn/Verlust für den Übertrag in die Einkommensteuererklärung. Umsatzsteuerlich gilt weiterhin die 1% Regelung. Deswegen beziehen sich die 19% immernoch dadrauf. Ist in Elster eine Abweichung wenn man Betriebseinnahmen und private Nutzung (0,25 oder 0,5%) hat, aber es ist Rechtlich so richtig.