Privatnutzung E-/Hybrid-Kfz (0,5%-Regel)
Zur korrekten einkommen- und umsatzsteuerlichen Verbuchung der privaten Nutzung von E-/Hybrid-Kfz nach der 0,5% Regel soll zusätzlich zu den bekannten Buchungen
1. 80% von 1% des Bruttolistenpreises per 1880 an 8921 mit MwSt. und
2. 20% von 1% des Bruttolistenpreises per 1880 an 8924
eine Korrekturbuchung
3. 80% von 0,5% des Buttolistenpreises per 8921 an 1880 ohne MwSt.
zur Korrektur der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage eingeführt werden. Diese Vorgehensweise wird als einfachere von zwei möglichen Vorgehensweisen häufig auch von Steuerberatern empfohlen.
Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich aus der stark zunehmenden Verbreitung von E-/Hybrid-Kfz als betrieblich genutzten Kfz vor dem Hintergrund der steuerlichen Subventionierung durch die 0,5%-Regel.
Liebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
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anonym kommentierte
Gelöst, siehe Newsletter vom 28.09.2023. Die Funktion ist inzwischen in Lexoffice verfügbar. Vielen Dank.
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anonym kommentierte
Neben Benzin hätte ich gerne noch Ladestrom fürs E-Auto als Kategorie bei den Belegen
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Maik S. kommentierte
Sehr wichtig, da ich sonst zu einer anderen Software wechseln muss.
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anonym kommentierte
Die Privatnutzung eines E-Autos wird steuerlich gefördert, so dass nur 0,25% der Bruttolistenpreises (statt 1%) monatlich als geldwerter Vorteil zu verbuchen sind.
Problem:
Für den Umsatzsteueranteil gilt aber weiterhin die 1% Regelung von 80% des Bruttolistenpreises.Man kann zwar in Lexoffice die Private Kfz Nutzung vorkonfiguriert nutzen. Beispiel: 50000€ Bruttolistenpreis und die reduzierte Privatnutzung mit 0,25% bedeutet 125€ netto + 23,75€ Ust., dann fehlen aber 52,25€ Umsatzsteuer (80% vom Bruttolistenpreis = 40000€ davon 1% = 400€ + 19% Umsatzsteuer = 76€ Umsatzsteuer für die Privatnutzung abzüglich 23,75€ die bereits s.o. über die Standard Maske verbucht wurden), diese müssten separat verbucht werden, das kann lexoffice nicht.
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anonym kommentierte
Hallo, diese Idee möchte ich ausdrücklich unterstützen, mittlerweile werden ja E-Autos noch besser gefördert und die Privatnutzung mit nur 0,25% vom Bruttolistenpreis angerechnet, der Umsatzsteueranteil verbleibt hingegen bei 1%. Hier werden zunehmend Nutzer (wie ich) vor Probleme gestellt, wenn lexoffice nicht nachbessert. Das ist auch kein exotischer Vorgang mehr sonder entwickelt sich zu einer Standardbuchung. Gruss Sylvia