anonym
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42 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteHallo, diese Idee möchte ich ausdrücklich unterstützen, mittlerweile werden ja E-Autos noch besser gefördert und die Privatnutzung mit nur 0,25% vom Bruttolistenpreis angerechnet, der Umsatzsteueranteil verbleibt hingegen bei 1%. Hier werden zunehmend Nutzer (wie ich) vor Probleme gestellt, wenn lexoffice nicht nachbessert. Das ist auch kein exotischer Vorgang mehr sonder entwickelt sich zu einer Standardbuchung. Gruss Sylvia
Die Privatnutzung eines E-Autos wird steuerlich gefördert, so dass nur 0,25% der Bruttolistenpreises (statt 1%) monatlich als geldwerter Vorteil zu verbuchen sind.
Problem:
Für den Umsatzsteueranteil gilt aber weiterhin die 1% Regelung von 80% des Bruttolistenpreises.
Man kann zwar in Lexoffice die Private Kfz Nutzung vorkonfiguriert nutzen. Beispiel: 50000€ Bruttolistenpreis und die reduzierte Privatnutzung mit 0,25% bedeutet 125€ netto + 23,75€ Ust., dann fehlen aber 52,25€ Umsatzsteuer (80% vom Bruttolistenpreis = 40000€ davon 1% = 400€ + 19% Umsatzsteuer = 76€ Umsatzsteuer für die Privatnutzung abzüglich 23,75€ die bereits s.o. über die Standard Maske verbucht wurden), diese müssten separat verbucht werden, das kann lexoffice nicht.