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anonym

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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

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    anonym kommentierte  · 

    Die Privatnutzung eines E-Autos wird steuerlich gefördert, so dass nur 0,25% der Bruttolistenpreises (statt 1%) monatlich als geldwerter Vorteil zu verbuchen sind.
    Problem:
    Für den Umsatzsteueranteil gilt aber weiterhin die 1% Regelung von 80% des Bruttolistenpreises.

    Man kann zwar in Lexoffice die Private Kfz Nutzung vorkonfiguriert nutzen. Beispiel: 50000€ Bruttolistenpreis und die reduzierte Privatnutzung mit 0,25% bedeutet 125€ netto + 23,75€ Ust., dann fehlen aber 52,25€ Umsatzsteuer (80% vom Bruttolistenpreis = 40000€ davon 1% = 400€ + 19% Umsatzsteuer = 76€ Umsatzsteuer für die Privatnutzung abzüglich 23,75€ die bereits s.o. über die Standard Maske verbucht wurden), diese müssten separat verbucht werden, das kann lexoffice nicht.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    anonym kommentierte  · 

    Hallo, diese Idee möchte ich ausdrücklich unterstützen, mittlerweile werden ja E-Autos noch besser gefördert und die Privatnutzung mit nur 0,25% vom Bruttolistenpreis angerechnet, der Umsatzsteueranteil verbleibt hingegen bei 1%. Hier werden zunehmend Nutzer (wie ich) vor Probleme gestellt, wenn lexoffice nicht nachbessert. Das ist auch kein exotischer Vorgang mehr sonder entwickelt sich zu einer Standardbuchung. Gruss Sylvia

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