Thomas Meißner
My feedback
6 gefundene Ergebnisse
-
780 StimmenThomas Meißner unterstützt diese Idee ·
-
317 StimmenThomas Meißner unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten -
1,260 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice TeamThomas Meißner unterstützt diese Idee · -
1,313 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
diese Idee steht nun auf unserer Roadmap. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald dies umgesetzt ist, aktualisieren wir den Status der Idee.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
Thomas Meißner unterstützt diese Idee · -
633 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
Thomas Meißner unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Thomas Meißner kommentierteDringend benötigt.
Zwar kann man mittlerweile bei per Mail versendeten Ausgangsbelegen die Anlagen beifügen und sogar mit dem Ausgangsbeleg zu einem PDF zusammenfügen lassen, aber:
1. lässt sich dieser Beleg nicht wieder so reproduzieren - eine mittlere Katastrophe
2. beim Belegexport nach DATEV fehlt dann die Anlage - eine noch größere Katastrophe
3. es geht eben nur per Mail. Und wir haben noch viele "Papierkunden".Also: Bitte lasst Anlagen an Ausgangsbelegen zu. Und zwar direkt am Beleg und so, dass man den Beleg jederzeit inkl. Anlage reproduzieren kann und er auch jeweils mit Anlage exportiert wird.
-
135 StimmenThomas Meißner unterstützt diese Idee ·
Die Möglichkeit, Provisionsaufwand auf Basis eines Ausgangsbelegs korrekt buchen zu können, ist für uns mehr als kritisch. Die Buchung einer Gutschrift an den Kunden als Erlösminderung ist in diesem Fall schlicht sachlich falsch.